Menü
Schließen
Parkinson's disease patients, hand pain, knee pain, arthritis, or taking care of your mental health with a senior doctor

Arbeitsmedizinische Betreuung & Vorsorge aus einer Hand

Als Arbeitgeber:in möchten Sie, dass Ihre Mitarbeitenden motiviert und produktiv arbeiten. Doch was ist, wenn es aufgrund von gesundheitlichen Problemen Arbeitsausfälle gibt? Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen – mit uns an Ihrer Seite.
Ganzheitliche Arbeitsmedizin für Ihren Erfolg

Unsere ganzheitliche Betreuung vereint klassische Arbeitsmedizin mit BGM und Arbeitspsychologie, um die Gesundheit Ihrer Belegschaft nachhaltig zu fördern. Wir sichern Ihr Unternehmen rechtlich ab und begleiten Sie individuell von der Prävention bis zur Wiedereingliederung.

Arbeitsmedizinische Leistungen

Als Arbeitgeber:in möchten Sie, dass Ihre Mitarbeitenden motiviert und produktiv arbeiten. Doch was ist, wenn es aufgrund von gesundheitlichen Problemen Arbeitsausfälle gibt? Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen – mit uns an Ihrer Seite.

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Unternehmen sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet, neben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) auch einen Betriebsarzt oder -ärztin zu stellen. Das gilt bereits für Unternehmen, die nur eine Person angestellt haben. 

 

Die gesetzlichen Vorgaben werden in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) näher beschrieben.

 

Unsere arbeitsmedizinischen Leistungen im Überblick:

Gesunde Arbeitsplätze und Minimierung von Haftungsrisiken

 

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme, die für Unternehmen eine zentrale Bedeutung hat. Zum einen trägt sie zur Gesunderhaltung der Belegschaft bei und somit zu weniger Krankheitsausfällen und höherer Produktivität. Zum anderen ist sie eine wichtige Maßnahme, um die Haftungsrisiken von Arbeitgeber:innen zu minimieren.

Wichtig zu wissen:

Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge handelt es sich nicht um eine Eignungsuntersuchung. Im Gegensatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, wo die Früherkennung von arbeitsbedingten Erkrankungen im Vordergrund steht, geht es bei Eignungsuntersuchungen um die gesundheitliche Eignung für eine Tätigkeit.

Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird zwischen Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorge unterschieden. Ob und welche arbeitsmedizinische Vorsorgeart durchgeführt werden muss, wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt.

Pflichtvorsorge

Für besonders gesundheitsgefährdende Tätigkeiten müssen Arbeitgeber:innen eine Pflichtvorsorge veranlassen. Dies ist beispielsweise beim Umgang mit Gefahrstoffen der Fall oder wenn der Lärmpegel am Arbeitsplatz einen bestimmten Grenzwert überschreitet. Ein Unternehmen darf diese Tätigkeiten nur dann ausführen lassen, wenn zuvor eine Pflichtvorsorge durchgeführt wurde. Das bedeutet, die Beschäftigten müssen den Vorsorgetermin wahrnehmen.

Angebotsvorsorge

Die Angebotsvorsorge ist eine Maßnahme, die Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten haben. Darunter fallen beispielsweise Feuchtarbeiten oder Tätigkeiten am Bildschirm. Für Beschäftigte ist die Angebotsvorsorge freiwillig. 

Wunschvorsorge

Diese Vorsorgeform erfolgt auf Wunsch der Mitarbeitenden und wird in Absprache mit den Arbeitgeber:innen durchgeführt. Sie muss jederzeit ermöglicht werden – und zwar unabhängig davon, ob es dafür einen besonderen gesundheitlichen Anlass gibt. Anders als die Pflichtvorsorge, ist die Wunschvorsorge ebenso wie die Angebotsvorsorge keine Voraussetzung für die Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit.

 

 

Egal um welche Vorsorge es sich handelt: Arbeitgeber:innen müssen auf jeden Fall über die verschiedenen Arten von arbeitsmedizinischen Vorsorgen Bescheid wissen. Wird diese Vorsorgepflicht vernachlässigt, können hohe Bußgelder drohen. 

 

Alles zu kompliziert? Wir übernehmen die arbeitsmedizinische Vorsorge in Ihrem Betrieb

 

Als kompetenter Partner bietet Helios Arbeitsmedizin eine umfassende Betreuung an. Die Vorsorgeuntersuchungen werden von erfahrenen Arbeitsmediziner:innen durchgeführt und individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten.

 

 

Unsere Leistungen in der Übersicht:

Bei folgenden Arbeiten und Tätigkeitsbereichen bieten wir medizinische Pflicht- oder Angebotsvorsorgen an:

 

  • bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • bei der Freisetzung von Stäuben und Gasen
  • bei Belastungen der Haut 
  • bei Infektionsgefährdungen
  • bei physikalischen Einwirkungen (Temperaturen, Druck, Lärm oder Lasten)
  • bei Bildschirmtätigkeiten
  • bei Fahr- und Steuertätigkeiten
  • bei Auslandsreisen
  • beim Tragen von Atemschutz 
  • bei Überdruckarbeiten (Druckluft und Taucherarbeiten)
  • beim Arbeiten mit Metallen und unter Spannung

Wir kümmern uns um Ihre betriebsärztliche Beratung

Nicht alle Betriebe verfügen über eigene Betriebsärzt:innen, vor allem kleinere Unternehmen haben häufig nicht die Kapazitäten dafür. Zudem kann die Suche und Bestellung von Betriebsärzt:innen mit Herausforderungen verbunden sein.

 

Hier kommt Helios Arbeitsmedizin ins Spiel: Wir stellen externe Betriebsärzt:innen. So können Sie sicher sein, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und gleichzeitig das Wohl Ihrer Mitarbeitenden im Blick behalten. Mit unserer umfassenden Beratung und unserem individuellen Leistungspaket unterstützen wir Sie dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu erhalten und das Risiko von arbeitsbedingten Erkrankungen zu minimieren.

Gut zu wissen

Die Kosten für die Regelbetreuung müssen Unternehmen selbst tragen. Allerdings können Sie Zuschüsse von der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen. Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie wollen mehr wissen? Wir beraten Sie gern. 

Die DGUV Vorschrift 2 legt die sogenannte betriebsärztliche Regelbetreuung fest, die sich in eine Grundbetreuung sowie eine anlassbezogene Betreuung gliedert. Der Umfang der Betreuung hängt sowohl von der Größe des Betriebes als auch von den betriebsspezifischen Gefährdungen ab.

 

Die betriebsärztliche Grundbetreuung in Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden beinhaltet eine große Bandbreite gesetzlich vorgeschriebener Leistungen.

 

Dazu zählen:

 

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung         

  • Das umfasst bspw. die Beratung der Arbeitgeber:innen, die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die Sensibilisierung von Mitarbeitenden sowie die rechtskonforme Dokumentation. Auch die Überprüfung und Aktualisierung ist Teil der Tätigkeit. 

 

Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung

  • Betriebsärzt:innen überprüfen bestehende Arbeitssysteme auf Erfüllung der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz und suchen Lösungen, um diese zu optimieren. Zudem führen sie Wirkungskontrollen durch und nehmen vor der Inbetriebnahme neuer Maschinen oder Geräte eine gefährdungsspefizische Überprüfung vor. 

 

Entwicklung von Verhaltensregeln und Motivation zu sicherheitsgerechtem Verhalten

  • Das Erstellen von Verhaltensregeln und das gemeinsame Erarbeiten von Betriebsanweisungen sorgen für einen höheren Sicherheitsstandard im Betrieb. Durch eine Sensibilisierung und Aufklärung wird zusätzlich das Sicherheitsbewusstsein der Belegschaft gestärkt.

 

Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmenskultur

  • Die Ärzt:innen unterstützen bei der strukturellen Integration des Arbeitsschutzes in das Unternehmen, indem sie Aufgaben und Befugnisse an betriebseigene Mitarbeiter:innen übertragen. 

 

Untersuchung von Unfällen im Betrieb

  • Ein wichtiger Aspekt der Grundbetreuung ist die Untersuchung meldepflichtiger und nicht meldepflichtiger Unfälle. Die Mediziner:innern analysieren den Hergang des Ereignisses und stellen etwaige Mängel im Betriebsablauf fest. 

 

Allgemein Beratung, Dokumentation, Selbstorganisation

  • Neben den konkreten arbeitsmedizinischen Tätigkeiten übernehmen Betriebsärzt:innen auch formelle Tätigkeiten, wie beispielsweise die Beratung zu Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes, die Dokumentation spezieller Sicherheitsbestimmungen oder die Organisation von Fortbildungen. 

Unsere Reisemedizinische Beratung bereitet Ihr Team optimal auf Auslandsaufenthalte vor. Wir kombinieren den Impfcheck mit der Untersuchung auf Tropentauglichkeit (ehemals G 35), damit Mitarbeitende auch bei Auslandseinsätzen in fernen Klimazonen gesund und geschützt bleiben.

Mit neuer Kraft und Motivation zurück an den Arbeitsplatz

Die Sozialmedizin sichert die Schnittstelle zwischen Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Unser Fokus liegt darauf, Mitarbeitende nach längerer Krankheit professionell und wertschätzend zurück in den Arbeitsprozess zu führen.

 

Ihr Partner für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

 

Wir machen das BEM für Sie einfach. Wir beraten Sie rechtssicher und begleiten den gesamten Prozess zur nachhaltigen Fachkräftesicherung:

 

  • Rechtssichere BEM-Begleitung: Unterstützung bei der gesetzeskonformen Umsetzung nach SGB IX.

  • Individuelle Wiedereingliederung: Erstellung maßgeschneiderter Stufenpläne für die Rückkehr.

  • Arbeitsplatz-Anpassung: Sozialmedizinische Beratung zu ergonomischen und technischen Hilfsmitteln.

  • Fehlzeiten senken: Gezielte Maßnahmen, um Langzeiterkrankungen vorzubeugen und Kosten zu sparen.

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

Laut Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) muss ein Unternehmen seinen Angestellten ein BEM anbieten, wenn sie im Laufe der vergangenen 12 Monate länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. 

 

Wir gehen den Weg mit Ihnen gemeinsam

 

Vom ersten Gespräch über die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen bis hin zur Auswertung des Wiedereingliederungsprozesses arbeiten unsere Expert:innen mit Ihnen Seite an Seite.

 

Dabei orientieren wir uns immer am konkreten Einzelfall, denn für eine Wiedereingliederung gibt es keine Standardmaßnahmen. Manchmal reichen wenige Schritte, manchmal ist der Prozess aufwendiger und dauert länger. Dabei steht für uns nicht die Diagnose im Mittelpunkt, sondern die Anpassung der Arbeitsbedingungen und -organisation. 

Sind Ihre Beschäftigten für den Job geeignet?

Wie können Unternehmen wissen, ob Bewerber:innen nicht nur fachlich, sondern auch gesundheitlich für eine Tätigkeit qualifiziert sind? Oder ob Angestellte nach wie vor die notwendigen gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ausübung ihres Jobs erfüllen? Sogenannte Eignungsuntersuchungen können dabei behilflich sein. Sie sollen verhindern, dass Beschäftigte wegen fehlender Eignung sich und andere Menschen wie etwa Kolleg:innen oder Kund:innen gefährden.

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Es gibt einige Rechtsgrundlagen, die eine Eignungsuntersuchung gesetzlich vorschreiben. Das betrifft beispielsweise Busfahrer:innen in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Aber auch tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen können eine Eignungsuntersuchung erfordern.

 

Übrigens: Die Teilnahme an einer arbeitsmedizinischen Vorsorge ersetzt keine Eignungsuntersuchung. Die Vorsorgebescheinigung reicht nicht aus und ist nicht rechtskonform. 

Folgende Eignungsuntersuchungen bieten wir an:

Das Fahren, Steuern und Überwachen von Fahrzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen kann sich auf das Seh- und Hörvermögen auswirken und somit ein Gefährdungspotential darstellen. Risiken sollen durch die Eignungsuntersuchung minimiert werden.

Für folgende Tätigkeiten kann unter anderem eine Eignungsuntersuchung notwendig sein: Gerüstbauarbeiten, Dach- und Fassadenarbeiten, Veranstaltungstechnik, Arbeiten an Brücken, Masten, Türmen und Antennen

Das Tragen von schwerem Atemschutz, wie etwa bei Feuerwehreinsätzen, ist eine besondere Herausforderung für den gesamten Organismus. Die körperliche Eignung muss daher regelmäßig überprüft werden. 

Taxi-, Bus- und Lkw-Fahrer:innen tragen eine sehr hohe Verantwortung. Deshalb schreibt die Fahrerlaubnis-Verordnung eine regelmäßige Überprüfung der geistigen und körperlichen Eignung vor.

Personen, die beruflich einer starken Strahlung ausgesetzt sind, müssen regelmäßig arbeitsmedizinisch untersucht werden. 

Berufstaucher:innen müssen sich einer Pflichtvorsorge unterziehen. Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist für die Prävention von Tauchunfällen bedeutend. 

Lokführer:innen müssen körperlich und mental fit sein, um diese verantwortungsvolle Aufgabe ausführen zu können. Daher ist bereits vor Aufnahme der Tätigkeit eine Eignungsuntersuchung erforderlich.

Die Arbeit auf Offshore-Windenergieanlagen ist eine große Herausforderung für die Beschäftigten. Die Tauglichkeitsuntersuchungen unterliegen daher strengen Richtlinien.

Für den Erwerb des Sportbootführerscheins oder Segelscheins wird ein ärztliches Zeugnis zur Sicherstellung der gesundheitlichen Eignung benötigt (für Selbstzahler:innen).

Beratung zur Schichtarbeit

Ob in medizinischen Einrichtungen, der Gastronomie oder dem produzierenden Gewerbe: In vielen Berufszweigen ist Nacht- und Schichtdienst angesagt – oft mit gesundheitlichen Risiken für die Beschäftigten. Wir beraten zur gesunden Gestaltung von Schichtplänen.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Der Plan muss laut gesetzlicher Regelung nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet sein. Das sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für die Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit vor. 

Auf Basis der vorliegenden arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse lassen sich folgende Handlungsempfehlungen ableiten:

  1. Die Anzahl der aufeinanderfolgenden Nachtschichten sollte möglichst gering sein.

  2. Nach einer Nachtschichtphase sollte eine möglichst lange Ruhephase folgen. Sie sollte auf keinen Fall weniger als 24 Stunden betragen.

  3. Geblockte Wochenendfreizeiten sind besser als einzelne freie Tage am Wochenende.

  4. Schichtarbeiter sollten möglichst mehr freie Tage im Jahr haben als Tagarbeiter.

  5. Ungünstige Schichtfolgen sollten vermieden werden.

  6. Die Frühschicht sollte nicht zu früh beginnen.

  7. Die Nachtschicht sollte möglichst früh enden.

  8. Zugunsten individueller Vorlieben sollte auf starre Anfangszeiten verzichtet werden.

  9. Die Konzentration von Arbeitstagen oder Arbeitszeiten auf einen Tag sollte begrenzt werden.

  10. Schichtpläne sollten vorhersagbar und überschaubar sein.

 

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Wir finden den optimalen Schichtplan für Ihr Unternehmen

 

Die Organisation eines Schichtplans, der sowohl die wirtschaftlichen als auch die sozialen Interessen im Blick hat, ist eine große Herausforderung und erfordert Expertise. Wir besitzen diese Expertise und beraten Sie bei der Erstellung Ihrer Schichtpläne. Vorgefertigte Schichtpläne erhalten Sie bei uns nicht. Wir entwickeln individuelle Lösungen. 

 

Hierfür ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen Ihre tatsächlichen Bedarfe und erstellen eine Bewertungsbilanz. Dabei beziehen wir die Wünsche und Vorlieben der Beschäftigten in die Bewertung mit ein, denn ein optimaler Schichtplan kann nur unter Beteiligung der Mitarbeitenden entwickelt werden. 

FAQ

Als Arbeitgeber:in tragen Sie die Verantwortung, Ihre Mitarbeitenden vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsrisiken zu schützen. Zu Ihren Pflichten gehören:

 

  • die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und Schutzkleidung
  • die Durchführung regelmäßiger Unterweisungen und Schulungen
  • die Ergreifung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • die Gewährleistung einer angemessenen Erste-Hilfe-Versorgung

Darüber hinaus müssen Sie einen betrieblichen Arbeitsschutzplan erstellen und umsetzen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten.

In Deutschland müssen Sie sich an zahlreiche gesetzliche Anforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz halten.

 

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die grundlegenden Gesetze für den Schutz Ihrer Beschäftigten. Darüber hinaus müssen Sie die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) berücksichtigen und Vorsorgeuntersuchungen anbieten, um die Gesundheit Ihrer Angestellten zu erhalten und zu fördern. 

 

Die DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist eine wichtige Richtlinie im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie regelt die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen, die Sie als Arbeitgeber:in bei der Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterstützen.

 

Sind Ihre Beschäftigten länger als sechs Wochen krank, müssen Sie Betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Das schreibt das Sozialgesetzbuch vor (§167 Abs. II SGB IX) und es gilt ohne Einschränkung für alle Arbeitgeber:innen, unabhängig von Ihrer Betriebsgröße oder Branchenzugehörigkeit.

 

Darüber hinaus müssen Sie spezielle Gefahren für „besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen“ berücksichtigen. Hierzu gehören zum Beispiel Jugendliche, Schwangere und behinderte Beschäftigte, aber auch ältere Beschäftigte. Die Vorschriften werden im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), im Mutterschutzgesetz (MuSchG) sowie im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt. 

 

Die Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen ist entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. 

Betriebsärzt:innen sind für die medizinische Betreuung Ihrer Mitarbeitenden zuständig. Sie führen arbeitsmedizinische Untersuchungen durch, beurteilen die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten, beraten bei gesundheitlichen Fragen am Arbeitsplatz und tragen zur Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen bei. Die Zusammenarbeit zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner:in ist essenziell, um einen umfassenden und ganzheitlichen Ansatz im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Die Grundbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil der Regelbetreuung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie stellt die Basis für die kontinuierliche Betreuung dar und umfasst die regelmäßige Überprüfung und Bewertung der grundlegenden Arbeitsschutzmaßnahmen durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzt:innen.

 

Wie umfangreich Ihr Unternehmen betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut werden muss, gibt die DGUV Vorschrift 2 vor. Neben der Grundbetreuung gibt es noch eine betriebsspezifische Betreuung, die sich an den speziellen Erfordernissen Ihres Betriebs orientiert. Der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung richtet sich nach den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung.

Eine effektive Sensibilisierung können Sie beispielsweise durch regelmäßige Schulungen, Sicherheitsunterweisungen, Informationsveranstaltungen oder das Einbinden der Mitarbeitenden in den Gestaltungsprozess der Arbeitsschutzmaßnahmen erreichen. Die Kommunikation von Unternehmenswerten und die Schaffung einer Sicherheitskultur spielen dabei eine wichtige Rolle.

Unsere Zusatzangebote im Überblick

Mit unseren Zusatzangeboten komplettieren Sie die Angebote zur Förderung von gesunden Arbeitsbedingungen.

Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit – alles aus einer Hand

Unser vielseitiges Angebot an arbeitsmedizinischer Beratung umfasst neben der aktiven Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeiter:innen auch die Beurteilung und Optimierung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.

 

Das heißt konkret: Sie bekommen von unseren interdisziplinären Teams alle Leistungen aus einer Hand, was zahlreiche Vorteile mit sich bringt: 

 

  • kurze Kommunikationswege
  • flache Hierarchien
  • ganzheitliche Konzepte
  • Sicherstellung von ständigen Verbesserungen
  • Rechtssicherheit
Wie können wir Ihnen helfen?
Sie haben konkrete Fragen zu unseren Angeboten oder möchten sich beraten lassen? Dann kontaktieren Sie uns. Gemeinsam klären wir, welche Leistungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
Stefan Regitz
Leitung Vertrieb | Kooperationsmanagement | Arbeitsmedizin
Telefon:
Sprechzeiten:

Mo - Mi 09:00 bis 18:00

Do - Fr 09:00 bis 14:00

Sa 09:00 bis 12:00

Arbeitsmedizin

Das könnte Sie auch interessieren...

Unser Ziel ist es, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern, indem wir die Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen identifiziert und bewertet sowie Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Krankheiten und Verletzungen ergreift.