Unsere ganzheitliche Betreuung vereint klassische Arbeitsmedizin mit BGM und Arbeitspsychologie, um die Gesundheit Ihrer Belegschaft nachhaltig zu fördern. Wir sichern Ihr Unternehmen rechtlich ab und begleiten Sie individuell von der Prävention bis zur Wiedereingliederung.
Unsere Leistungen im Überblick
Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen
Ob Grundbetreuung, Pflichtvorsorge oder Wunschvorsorge: Wir bieten in vollem Umfang arbeitsmedizinische Leistungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Unter anderem bieten wir:
• Eignung nach Fahrerlaubnisverordnung (z.B. Taxi- und LKW-Führerschein)
• Tauglichkeit Triebfahrzeugführung
• Seediensttauglichkeit
• Offshore-Tauglichkeitsuntersuchung
• Strahlenschutzuntersuchung durch ermächtigte Ärzte nach StrlschV
• Reisemedizin
• Berg-und Höhenmedizin
Die DGUV Vorschrift 2 legt die sogenannte betriebsärztliche Regelbetreuung fest, die sich in eine Grundbetreuung sowie eine anlassbezogene Betreuung gliedert. Der Umfang der Betreuung hängt sowohl von der Größe des Betriebes als auch von den betriebsspezifischen Gefährdungen ab.
Die betriebsärztliche Grundbetreuung in Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden beinhaltet eine große Bandbreite gesetzlich vorgeschriebener Leistungen.
Unsere Reisemedizinische Beratung bereitet Ihr Team optimal auf Auslandsaufenthalte vor. Wir kombinieren den Impfcheck mit der Untersuchung auf Tropentauglichkeit (ehemals G 35), damit Mitarbeitende auch bei Auslandseinsätzen in fernen Klimazonen gesund und geschützt bleiben.
Mit neuer Kraft und Motivation zurück an den Arbeitsplatz
Die Sozialmedizin sichert die Schnittstelle zwischen Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Unser Fokus liegt darauf, Mitarbeitende nach längerer Krankheit professionell und wertschätzend zurück in den Arbeitsprozess zu führen.
Ihr Partner für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Wir machen das BEM für Sie einfach. Wir beraten Sie rechtssicher und begleiten den gesamten Prozess zur nachhaltigen Fachkräftesicherung:
Rechtssichere BEM-Begleitung: Unterstützung bei der gesetzeskonformen Umsetzung nach SGB IX.
Individuelle Wiedereingliederung: Erstellung maßgeschneiderter Stufenpläne für die Rückkehr.
Arbeitsplatz-Anpassung: Sozialmedizinische Beratung zu ergonomischen und technischen Hilfsmitteln.
Fehlzeiten senken: Gezielte Maßnahmen, um Langzeiterkrankungen vorzubeugen und Kosten zu sparen.
FAQ
Als Arbeitgeber:in tragen Sie die Verantwortung, Ihre Mitarbeitenden vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsrisiken zu schützen. Zu Ihren Pflichten gehören:
- die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und Schutzkleidung
- die Durchführung regelmäßiger Unterweisungen und Schulungen
- die Ergreifung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- die Gewährleistung einer angemessenen Erste-Hilfe-Versorgung
Darüber hinaus müssen Sie einen betrieblichen Arbeitsschutzplan erstellen und umsetzen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten.
In Deutschland müssen Sie sich an zahlreiche gesetzliche Anforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz halten.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die grundlegenden Gesetze für den Schutz Ihrer Beschäftigten. Darüber hinaus müssen Sie die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) berücksichtigen und Vorsorgeuntersuchungen anbieten, um die Gesundheit Ihrer Angestellten zu erhalten und zu fördern.
Die DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist eine wichtige Richtlinie im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie regelt die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen, die Sie als Arbeitgeber:in bei der Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterstützen.
Sind Ihre Beschäftigten länger als sechs Wochen krank, müssen Sie Betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Das schreibt das Sozialgesetzbuch vor (§167 Abs. II SGB IX) und es gilt ohne Einschränkung für alle Arbeitgeber:innen, unabhängig von Ihrer Betriebsgröße oder Branchenzugehörigkeit.
Darüber hinaus müssen Sie spezielle Gefahren für „besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen“ berücksichtigen. Hierzu gehören zum Beispiel Jugendliche, Schwangere und behinderte Beschäftigte, aber auch ältere Beschäftigte. Die Vorschriften werden im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), im Mutterschutzgesetz (MuSchG) sowie im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt.
Die Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen ist entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Betriebsärzt:innen sind für die medizinische Betreuung Ihrer Mitarbeitenden zuständig. Sie führen arbeitsmedizinische Untersuchungen durch, beurteilen die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten, beraten bei gesundheitlichen Fragen am Arbeitsplatz und tragen zur Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen bei. Die Zusammenarbeit zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner:in ist essenziell, um einen umfassenden und ganzheitlichen Ansatz im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Die Grundbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil der Regelbetreuung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie stellt die Basis für die kontinuierliche Betreuung dar und umfasst die regelmäßige Überprüfung und Bewertung der grundlegenden Arbeitsschutzmaßnahmen durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzt:innen.
Wie umfangreich Ihr Unternehmen betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut werden muss, gibt die DGUV Vorschrift 2 vor. Neben der Grundbetreuung gibt es noch eine betriebsspezifische Betreuung, die sich an den speziellen Erfordernissen Ihres Betriebs orientiert. Der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung richtet sich nach den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung.
Eine effektive Sensibilisierung können Sie beispielsweise durch regelmäßige Schulungen, Sicherheitsunterweisungen, Informationsveranstaltungen oder das Einbinden der Mitarbeitenden in den Gestaltungsprozess der Arbeitsschutzmaßnahmen erreichen. Die Kommunikation von Unternehmenswerten und die Schaffung einer Sicherheitskultur spielen dabei eine wichtige Rolle.
Unsere Zusatzangebote im Überblick
Mit unseren Zusatzangeboten komplettieren Sie die Angebote zur Förderung von gesunden Arbeitsbedingungen.
Mo - Mi 09:00 bis 18:00
Do - Fr 09:00 bis 14:00
Sa 09:00 bis 12:00