Suchen
Menü
Schließen

Unsere aktuellen Besuchsregelungen

Hier finden Sie alle Informationen rund um die derzeitigen Besuchsregelungen an den Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken.
12. Oktober 2021

Es gilt die Regel ein Besucher pro Tag je Patient für jeweils eine Stunde. Die Besuchszeiten sind zwischen 15 Uhr und 18 Uhr.

Aus Infektionsschutzgründen muss, wer zu Besuch kommen möchte, eine der vom Gesetzgeber klar definierten Vorgaben erfüllen (drei G Regel). Bei jedem Besucher wird am Eingang der Impfstatus überprüft. Zudem ist das Tragen einer FFP2-Maske zwingend erforderlich. 

Genesen: Vollständig genesene Personen müssen den Nachweis einer durchgemachten Infektion mittels PCR-Test, der maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt, erbringen.

Geimpft: Vollständig geimpfte Besucher (mindestens 14 Tage nach Verabreichung der vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Zahl der erforderlichen Impfstoffdosen) müssen einen Impfnachweis erbringen (Impfpass oder Impfbestätigung).

Getestet: Besucher, auf die keiner der genannten Punkte zutrifft, müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Nachweis muss von einer offiziellen Teststelle kommen. Die nächste Teststelle finden Sie auf dem REWE Parkplatz (Hans-Böckler-Straße 1A, 65199 Wiesbaden).

Wer zu Besuch kommt, muss zudem einen Bogen zur Kontakt-Nachverfolgung oder alternativ eine Besucher-App ausfüllen. Hier ist auf die Vorgabe der jeweiligen Klinik zu achten. Besucher werden gebeten, den Bogen, (Hier zum Download), am besten bereits vorausgefüllt mitzubringen und am Empfang vorzuzeigen. Alle Besucher sind dazu verpflichtet, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten:

  • Beim Betreten des Hauses Hände desinfizieren
  • Mindestabstand von 1,5 m zu fremden Patienten und anderen Besuchern wahren
  • Nur ein Besucher pro Zimmer
  • Nur ein Besucher pro Patient pro Tag

Folgende Sonderreglungen gelten:

  • Eltern können ihre minderjährigen Kinder grundsätzlich begleiten (eine Begleitperson + ein Elternteil).
  • Besuche auf den Corona- und Intensivstationen sowie in den Notaufnahmen bleiben weiterhin verboten, Ausnahmen hierzu sind jedoch nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärzten möglich. 
  • Die Begleitung einer Geburt (Vertrauensperson bzw. Vater) oder eine Sterbebegleitung sind ohne zeitliche Restriktionen möglich.
  •  Für alle Besucher und Begleitpersonen gelten die oben genannten Zutrittsvoraussetzungen.

Für alle Kliniken gilt das Hausrecht, das heißt, bei aktuellen Veränderungen der Pandemie-Lage kann jedes Krankenhaus seine Besucherregelungen jederzeit anpassen.

Unsere aktuellen Besuchsregelungen