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Entlassmanagement

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ab dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen, wie es bei Helios schon lange üblich ist.

Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren Sie unsere Kollegen in der Patientenaufnahme über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst/Patientenservicecenter Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen - beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung - durchgeführt werden.

Kontakt für weiterbehandelnde Leistungserbringung:

Als Hausarzt, Rehaklinik, Pflegedienst oder Apotheke behandeln Sie einen unserer Patienten nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt unserer Patient:innen stehen Ihnen unsere Kolleg:innen aus verschiedenen Bereichen zur Verfügung.

Unsere Sprechzeiten

Montag bis Freitag:

 

08:30 bis 12:00 Uhr 
Sozialdienst: (05641) 91-1200

 

 

Für unsere Patienten zum Download

Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zu Hause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!

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