Für die Mitarbeitenden der Klinik entfallen ab sofort Test- und Maskenpflicht bei der Arbeit. Auch asymptomatische Patient:innen sind von der Maskenpflicht befreit. Stationäre Patient:innen mit typischer Covid-19-Symptomatik erhalten bei Aufnahme einen Antigen-Schnelltest und benötigen bei negativem Ergebnis ebenfalls keine Maske mehr. Bei Erkältungssymptomen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Für Besucher:innen gilt weiterhin auf dem gesamten Klinikgelände die FFP2-Maskenpflicht – ein Testnachweis wird nicht mehr benötigt. An den aktuellen Besuchszeiten wird ebenfalls festgehalten. Sie können auf der Klinikhomepage nachgelesen werden.
Bis voraussichtlich 7. April 2023 bleibt die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, beim Arztbesuch und in weiteren medizinischen Einrichtungen bestehen. Wir appellieren weiterhin an die Eigen- und Fremdverantwortung eines jeden Einzelnen, freiwillig eine Maske zu tragen und sich bei Erkältungs-Symptomen zu testen.