Vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt heißt es: Tasche packen. Mit unserer Checkliste helfen wir Ihnen dabei, nichts Wichtiges zu vergessen.
Wichtige Dokumente zur Aufnahme
- Krankenhauseinweisung Ihres einweisenden Arztes
- Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse
- Versicherungskarte
- Personalausweis
- Ggf. Zuzahlungsbefreiung (Kopien von Befreiungsnachweisen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bzw. Quittungen über bereits geleistete Zuzahlungen)
Tipp: Fragen Sie vorab Ihren einweisenden Arzt, ob Sie Arzneimittel vor dem geplanten Krankenhausaufenthalt absetzen müssen.
Informationen für Ihren Arzt
- Angeforderte Untersuchungsergebnisse und Befunde
- Übersicht über Ihre regelmäßig einzunehmenden Medikamente
- Falls vorhanden: Blutverdünnungspass, Allergiepass, Diätausweis, Schrittmacherpass, Röntgenpass o.ä.
Tipp: Fragen Sie vorab Ihren einweisenden Arzt, ob Sie Arzneimittel vor dem geplanten Krankenhausaufenthalt absetzen müssen.
Kleidung
- Bequeme Kleidung inkl. ausreichend Unterwäsche
- Feste Haus- oder Badeschuhe
- Bademantel
- Nachtwäsche
- Ggf. bequeme Straßenschuhe für Spaziergänge
- Kleidung für den Tag der Entlassung
Tipp: Berücksichtigen Sie bei der Wahl der Kleidung die Art Ihrer Behandlung. Bei einem medizinischen Eingriff am Kopf eignen sich z. B. Hemden und Jacken zum Aufknöpfen oder weit geschnittene Kleidung, die sich leicht über den Kopf ziehen lässt.
Hygiene und Pflege
- Waschlappen und Handtücher
- (Elektrische) Zahnbürste, Zahnpflegegeräte, Zahnpasta, Zahnprothesenbedarf
- Duschbad, Seife, Shampoo
- Kamm, Bürste
- Fön/Haartrockner, Lockenwickler
- Rasierapparate, Epiliergeräte und Zubehör
- Creme und sonstige Hautpflegeprodukte
- Taschentücher und ggf. Hygienetücher
- Nagelpflegebedarf
- Damenhygieneartikel
Unterhaltung und Zeitvertreib
- Je nach Vorliebe Smartphone/Handy, Tablet, MP3-Player und/oder Laptop mit dazugehörigen Ladegeräten/Netzteilen
- Bücher, Rätselhefte, Zeitschriften
- Schreibbedarf
- Kopfhörer für den Fernseher im Zimmer
- Hobbyzubehör (Stricken & Co.)
Mit der Erlaubnis zur Nutzung mitgeführter, energetisch betriebener Geräte ist nicht die Übernahme der Haftung bei Verlust oder Beschädigung verbunden.
Weitere nützliche Artikel
- Hilfsmittel wie Brille, Hörgeräte, Prothesen, Gehhilfen, Einlagen
- (Elektrisch betriebene) Uhren, Wecker, Bilderrahmen
- Bargeld, etwa für die Cafeteria
- Blutzuckermessgeräte und elektrische Blutdruckmessgeräte, soweit diese nur für die Selbstmessung eingesetzt werden
Mitgeführte, energetisch betriebene Medizinprodukte (z.B. Beatmungs-, CPAP-Geräte u. ä.) sind bei der Aufnahme anzumelden. Medizinprodukte und die zur Versorgung dieser Geräte gehörenden Geräteteile dürfen nur dann in der Klinik betrieben werden, wenn diese vom Hersteller einer sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen wurden und dabei die Betriebssicherheit festgestellt wurde. Mit der Erlaubnis zur Nutzung ist nicht die Übernahme der Haftung bei Verlust oder Beschädigung verbunden.
Elektrische Geräte: das lassen Sie bitte Zuhause
- Heizkissen, -decken und -lüfter
- Heizlampen, Infrarotgeräte
- Koch- und Küchengeräte, Wasserkocher oder Tauchsieder
- Ventilatoren, Klimaanlagen
Mit Hinweis auf die bestehende Brandschutzordnung möchten wir Sie bitten, das Mitführen von privaten, elektrisch/energetisch betriebenen Geräten sowie Medizinprodukten auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Neben der CE-Kennzeichnung muss das Gerät zusätzlich mit einem GS-, VDE oder TÜV-Sicherheitssymbol ausgewiesen sein.