Das Thema beschäftigt viele Menschen: Organspende ja oder nein. „Egal wofür man sich am Ende entscheidet, wichtig ist es, den eigenen Willen zu bekunden – zum Beispiel mit einem Organspendeausweis“, erklärt Dr. Mohamed Lamine Benghebrid,
Chefarzt der Neurologie sowie Geriatrie und Transplantationsbeauftragter der Helios Klinik Erlenbach. Zum Tag der Organspende, der bundesweit am ersten Samstag im Juni (also am 4. Juni 2022) stattfindet, macht er daher auf das wichtige Thema Organspende aufmerksam.
Rund 9.400 schwer erkrankte Menschen warten in Deutschland auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Doch nur den wenigsten von ihnen kann durch eine Lebendspende geholfen werden. Die meisten Organtransplantationen erfolgen, nachdem der Tod des Spenders festgestellt wurde.
Chance auf ein neues Leben
„Eine Organspende ist ein großartiges Geschenk – eine Chance auf ein neues Leben. Organempfänger und Familienangehörige wissen diesen Akt der Nächstenliebe zu schätzen“, weiß Dr. Benghebrid. Meist verspüren die Betroffenen ewige Dankbarkeit gegenüber den Menschen, die mit einer Organspende geholfen haben – denjenigen, die sich zu Lebzeiten für eine Organspende entschieden haben und allen Menschen, die sich Gedanken machen über das Thema Organspende. Auch wenn die Identität des Spenders anonym bleibt.
Die postmortale Organspende, also die Organspende nach eingetretenem Tod, ist in Deutschland unter anderem im Transplantationsgesetz geregelt. Für die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls gilt die Richtlinie der Bundesärztekammer. Das bedeutet ein strenges Protokoll unter der Mitwirkung zweier Fachärzte mit langjähriger Erfahrung in der Intensivmedizin. In der Helios Klinik Erlenbach sind neben Dr. Benghebrid noch ein weiterer Facharzt der Intensivstation und eine Pflegekraft speziell für alle Fragen zur Organspende ausgebildet.
Menschen, die ein Spenderorgan benötigen, erhalten die Chance darauf oft erst, wenn ein anderes Leben erlischt. Sämtliche lebenserhaltende Funktionen, die Atmung, das Bewusstsein und Sinneswahrnehmungen finden nicht mehr statt. „Nur durch die künstliche Beatmung und die Behandlung auf einer Intensivstation ist es möglich, dass bestimmte Körper- und Organfunktionen für eine Zeit nach dem Eintritt des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erhalten bleiben“, erklärt Dr. Benghebrid.
Rechtliche Voraussetzungen für eine postmortale Organspende ist neben der Feststellung des Hirntodes die Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten. Dies kann mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Die Entscheidung des Verstorbenen ist bindend. Wenn sich nach einer schweren Gehirnverletzung jeder Art abzeichnet, dass der irreversible Hirnfunktionsausfall zu erwarten ist oder eintritt, werden die Ärzte der Intensivstation das Gespräch mit den Angehörigen suchen. Sie sind nach dem Gesetz verpflichtet, den Patientenwillen zur Organspende festzustellen.
Den Willen zu Lebzeiten festhalten
Wenn keine schriftliche Verfügung – wie etwa der Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung – vorliegt, werden die nächsten Angehörigen oder eine vom Verstorbenen benannte dritte Person nach dem bekannten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt. Deshalb sei es sinnvoll, sich zu Lebzeiten mit diesem Thema auseinanderzusetzten und die eigene Entscheidung schriftlich oder zumindest mündlich mitzuteilen, um den ohnehin durch den Todesfall schwer belasteten Angehörigen die Entscheidung zu erleichtern, sagt Dr. Benghebrid.
Das Gespräch mit den Angehörigen soll deswegen einerseits über eine mögliche Organspende informieren. Andererseits soll es die Betroffenen in dieser schweren Phase emotional begleiten. „Wir möchten damit erreichen, dass die Familie eine stabile Entscheidung im Sinne des Verstorbenen trifft“, führt der Chefarzt fort. Wer also bereits zu Lebzeiten die eigene Entscheidung zum Thema Organspende schriftlich oder zumindest mündlich mitteilt, kann seinen Angehörigen diese Last nehmen. Dabei gibt der Organspendeausweis die Möglichkeit, einer Organ-Gewebespende zuzustimmen, sie abzulehnen oder auch einzelne Organe oder Gewebe für eine Spende auszuschließen.