a) Anordnungen des Pflegepersonals, der Ärzte und der Verwaltungsmitarbeiter sind zu befolgen.
b) Im Interesse aller ist im gesamten Klinikbereich jeglicher unnötiger Lärm zu vermeiden.
c) Alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind pfleglich und schonend zu behandeln. Technische Anlagen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend verwendet werden. Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsuntüchtig gemacht werden.
d) Alle Gebrauchsutensilien, die den Patienten während des Klinikaufenthaltes zur Verfügung gestellt werden, sind bei Entlassung zurückzugeben.
e) Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind speziell ausgebildete Blindenführhunde unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen.
f) Der Aufenthalt in Räumen des Betriebs- und Wirtschaftsbereiches sowie in den Räumen des Klinikpersonals ist Patienten und Besuchern nicht gestattet.
g) Ohne Zustimmung der Klinikleitung ist es nicht gestattet, sich auf dem Klinikgelände wirtschaftlich zu betätigen, Werbung oder Sammlungen durchzuführen, um Geld oder Geldeswert zu spielen.
h) Film-, Funk- und Fotoaufnahmen im Klinikbereich, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, das Verteilen und Auslegen von Werbematerialien aller Art sowie das Aufhängen von Plakaten oder sonstigen Aushängen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Klinikleitung. Bei der Aufnahme privater Fotos und Videos ist die Privatsphäre anderer Patienten und der Mitarbeiter zu wahren.