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Unsere Hausordnung

Präambel

Die Behandlung kranker Menschen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Die nachfolgende Hausordnung ist daher für alle Personen, die sich im Helios Klinikum Warburg aufhalten, verbindlich. Die Hausordnung soll die Sicherheit und Ordnung im Hinblick auf eine ungestörte Patientenversorgung sowie auf den sicheren Betrieb der Einrichtungen, Apparate, Geräte und maschinellen Anlagen gewährleisten. Die Hausordnung ist auf den gesamten Bereich des Klinikums einschließlich der Außenanlagen anzuwenden.

 

Allgemeine Verpflichtungen

a) Anordnungen des Pflegepersonals, der Ärzte und der Verwaltungsmitarbeiter sind zu befolgen.

 

b) Im Interesse aller ist im gesamten Klinikbereich jeglicher unnötiger Lärm zu vermeiden.

 

c) Alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind pfleglich und schonend zu behandeln. Technische Anlagen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend verwendet werden. Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsuntüchtig gemacht werden.

 

d) Alle Gebrauchsutensilien, die den Patienten während des Klinikaufenthaltes zur Verfügung gestellt werden, sind bei Entlassung zurückzugeben.

 

e) Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind speziell ausgebildete Blindenführhunde unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen.

 

f) Der Aufenthalt in Räumen des Betriebs- und Wirtschaftsbereiches sowie in den Räumen des Klinikpersonals ist Patienten und Besuchern nicht gestattet.

 

g) Ohne Zustimmung der Klinikleitung ist es nicht gestattet, sich auf dem Klinikgelände wirtschaftlich zu betätigen, Werbung oder Sammlungen durchzuführen, um Geld oder Geldeswert zu spielen.

 

h) Film-, Funk- und Fotoaufnahmen im Klinikbereich, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, das Verteilen und Auslegen von Werbematerialien aller Art sowie das Aufhängen von Plakaten oder sonstigen Aushängen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Klinikleitung. Bei der Aufnahme privater Fotos und Videos ist die Privatsphäre anderer Patienten und der Mitarbeiter zu wahren.

 

Besondere Regelungen für Patienten

a) Zu den ärztlichen Visiten, zur Ausführung von Verordnungen und zu den Mahlzeiten müssen sich die Patienten in ihren Zimmern, bzw. in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten aufhalten.

 

b) Von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist Ruhezeit. Während dieser Zeit wird um erhöhte Rücksichtnahme gebeten.

 

c) Aufgrund erhöhter Brandgefahr ist offenes Licht (z.B. das Anzünden von Kerzen) innerhalb des Klinikums und auf dem Klinikgelände untersagt.

 

d) Patienten sollten während ihres Krankenhausaufenthaltes nur die von den Ärzten der Klinik verordneten oder akzeptierten Arznei- und Heilmittel verwenden. Es ist nicht gestattet, ohne Rücksprache mit den Ärzten eigene Heil- und Arzneimittel anzuwenden.

 

e) Jeder Patient hat sich den zu seiner Behandlung oder zur Verhütung von Ansteckungen angeordneten Desinfektions- und Isoliermaßnahmen zu unterziehen.

 

f) Am Entlasstag bitten wir Sie, Ihr Zimmer bis 10:00 Uhr bzw. nach Information durch das Personal zu räumen. Gerne können Sie in den Aufenthaltsbereichen oder in der Cafeteria auf Ihre Angehörigen / das Taxi warten.

 

Verpflegung

Speisen und Getränke erhalten die Patienten über das Servicepersonal. Die Verpflegung richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderen ärztlichen Anordnungen. Patienten, die keinen ärztlichen Beschränkungen bei der Nahrungsmittelaufnahme unterliegen, haben des Weiteren die Möglichkeit, Angebote im Bereich der Servicezeilen auf der Station bzw. der Cafeteria zu nutzen. Verpflegungswünsche richten Sie bitte an das auf Ihrer Station tätige Service- bzw. Pflegepersonal.

 

Besondere Regelungen für Besucher

a) Feste Besuchszeiten sind für das gesamte Klinikum nicht festgelegt. Generell sind die Ruhezeiten von 13:00 bis 14:00 Uhr und ab 22:00 bis 06:00 Uhr zu beachten. In begründeten Ausnahmefällen kann der Arzt eine Erlaubnis für Besuche auch innerhalb der Ruhezeiten geben bzw. diese einschränken.

 

b) Personen, denen Infektionskrankheiten im häuslichen Umfeld bekannt sind, dürfen keine Krankenbesuche machen. Schon Erkältungskrankheiten der Besucher können für viele Kranke, insbesondere Operierte, Säuglinge und Kleinkinder, eine Gefährdung bedeuten.

 

c) Während der Visiten oder pflegerischen Tätigkeiten bitten wir Besucher, das Patientenzimmer zu verlassen.

 

d) Begleitpersonen haben die Möglichkeit, sofern keine medizinische Indikation vorliegt, kostenpflichtig im Helios Klinikum Warburg zu übernachten. Die aktuellen Preise erfragen Sie bitte bei der Aufnahme / an der Rezeption.

 

Telefon & Post

a) Der Patient kann gegen Entgelt eine Telefonkarte zum öffentlichen Telefonieren erwerben. Entsprechende Karten können über die Rezeption im Erdgeschoss besorgt werden.

 

b) Abgehende Postsendungen dürfen Sie gerne frankiert an der Rezeption abgeben. Sofern Sie keine Briefmarken zu Hand haben, können Sie diese über die Rezeption kostenpflichtig erhalten.

 

Fundsachen

Fundsachen sind an der Rezeption abzugeben.

 

Genuss- und Rauschmittel

a) Das Rauchen im Klinikum ist grundsätzlich nicht gestattet. Das gilt auch für E-Zigaretten, Shishas u.ä. Ausgewiesene Raucherzonen befinden sich außerhalb der Gebäude.

 

b) Der Genuss alkoholischer Getränke ist nur in der Cafeteria gestattet.

 

Elektronische Geräte / Fernseh- / Rundfunkgeräte

Die Klinik bietet die Nutzung von klinikeigenen Fernseh-/Rundfunkgeräten an. Die Nutzung privater Elektro-, Rundfunk- oder Fernsehgeräte ist nur in Ausnahmefällen gestattet und bedarf der Zustimmung der Mitarbeiter der Haustechnik. Ausgenommen hiervon ist die Benutzung privater Laptops oder von Geräten, die der Körperpflege dienen (z.B. Rasierapparate, elektrische Zahnbürste und Haartrockner). Alle privaten Geräte müssen den sicherheitstechnischen Standards entsprechen. Bei Verlust oder Beschädigung privater Geräte übernimmt das Klinikum keine Haftung.

 

Privateigentum der Patienten

a) Wertgegenstände und entbehrliche Geldbeträge sollte der Patient, soweit möglich, seinen Angehörigen mitgeben. Dem Klinikumspersonal ist es nicht gestattet, Privateigentum der Patienten in persönliche Verwahrung zu nehmen.

 

b) Das Helios Klinikum Warburg übernimmt keine Haftung für verloren oder abhanden gekommene (Wert-)Gegenstände.

 

c) Diebstähle sind umgehend dem Pflegepersonal zu melden und vom Geschädigten polizeilich anzuzeigen.

 

d) Das persönliche Eigentum von Patienten, die in bewusstlosem oder nicht ansprechbarem Zustand eingeliefert werden, wird vom Aufnahmepersonal mit einem Zeugen festgestellt, schriftlich dokumentiert und an die nachbetreuende Station übergeben.

 

e) Der Nachlass eines Patienten wird nur an Angehörige/Erbberechtigte oder bevollmächtigte Personen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ausgehändigt.

 

Fahrzeugverkehr und Parken im Klinikbereich

a) Auf dem Gelände des Klinikums gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.

 

b) Das Abstellen von Fahrrädern, Motorrädern (Krafträdern) und Fahrzeugen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet.

 

c) Die Nutzung der Parkflächen ist die erste halbe Stunde kostenfrei, danach kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren finden Sie in der jeweils gültigen Parkordnung.

 

d) Die Parkflächen an der Rettungsstelle sind den Notfallpatienten vorbehalten.

 

e) Fahrzeuge, die auf nicht ausgewiesenen Parkflächen (Feuerwehrzufahrten, Wirtschaftshof, usw.) abgestellt wurden, werden kostenpflichtig umgesetzt.

 

f) Alle Straßen auf dem Gelände des Klinikums sind nur für den innerbetrieblichen Verkehr der Abteilungen Logistik und Technik sowie für die Feuerwehr und den Krankentransport freigegeben.

 

g) Das Fahren und Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen und im Gebäude ist nicht gestattet, mit Ausnahme von Therapiefahrrädern.

 

Ausnahmesituationen / technische Hinweise

a) Das Helios Klinikum Warburg ist mit Brandmeldetechnik ausgestattet. Sollte ein Alarmfall vorliegen, begeben Sie sich bitte in Ihr Patientenzimmer, bzw. folgen Sie den Anweisungen des Personals oder den Lautsprecherdurchsagen.

 

b) Die Benutzung der Aufzüge ist während und nach einem Feueralarm im betroffenen Bereich nicht gestattet.

 

Beschwerdemanagement

Wir möchten, dass Sie sich bei uns in der Klinik gut aufgehoben fühlen. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes mit etwas unzufrieden sein, lassen Sie es uns bitte wissen. Gerne versuchen wir gemeinsam, zeitnah Abhilfe zu schaffen. Unsere Mitarbeiterin des Beschwerdemanagements erreichen Sie intern unter Telefon -10 01 und extern unter (05641) 91-10 01.

 

Für Wünsche, Anregungen oder Kritik können Sie unsere ausliegende Meinungskarte ausfüllen und auf Wunsch anonym in die Patienten-Briefkästen einwerfen. Des Weiteren steht Ihnen die Kontaktmöglichkeit über diese Internetseite offen. Dort finden Sie ein Formular und eine E-Mail-Adresse, an die Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden können.

 

Ahndung bei Verstößen gegen die Hausordnung

a) Patientinnen und Patienten, die gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, die Sicherheit des Versorgungsauftrages oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Klinikums stören, können aus der stationären Behandlung ausgeschlossen werden.

 

b) Begleitpersonen, Besucher/innen und andere Personen können bei Verstößen aus dem Klinikum verwiesen werden. In schwerwiegenden Fällen bleibt die Erteilung eines Hausverbotes vorbehalten.

 

Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt ab dem 01.03.2016 in Kraft.

 

Mit Inkrafttreten dieser Hausordnung verlieren alle zuvor gültigen Hausordnungen ihre Gültigkeit.