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Zuzahlung & Kosten

Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fällt im Normalfall eine Eigenbeteiligung an, die Sie direkt vor Ort bezahlen. Ein Überblick über Zuzahlungen und Kostenübernahmen für Gesetzlich- und Privatversicherte finden Sie hier.

Gesetzlich versicherte Patienten

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach Ihren Einweisungsschein vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.

 

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.

 

Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

 

So entrichten Sie Ihre Zuzahlungen

Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag in unserer Aufnahme im Foyer – in bar oder per EC-Karte. Das ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr  bis 13:00 Uhr möglich. Falls Sie außerhalb dieser Zeiten entlassen werden, können Sie die Zuzahlung an der Information in bar bezahlen oder bequem von zuhause überweisen.

 

Bitte geben bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre Aufnahmenummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Aufnahmenummer finden Sie auf der Mitteilung „Eigenbeteiligung“ in Ihren Behandlungsunterlage (8-stellige Nummer).

Erreichbarkeit der Patientenaufnahme

Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 7:30 bis 12:30 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit unter

(02051) 982-1120

 

Bankverbindung

Commerzbank

BIC COBADEFFXXX

IBAN DE43 3344 0035 0190 0000 00

Unser Team informiert Sie gerne auch zu den Wahl- und Serviceleistungen in der Klinik.

 

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

Unter einigen Voraussetzungen müssen Sie keine Zuzahlungen leisten. Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:

 

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.

 

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.

 

Privatversicherte und Empfänger von Wahlleistungen

Sie sind privat versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihnen abgerechnet. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach die Bestätigung der privaten Krankenversicherung vor, die Kosten zu übernehmen. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen.

 

Wahlleistungen werden ebenfalls direkt mit Ihnen abgerechnet.

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