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So bereiten Sie ihren Aufenthalt vor

Vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt heißt es: Tasche packen. Mit unserer Checkliste helfen wir Ihnen dabei, nichts Wichtiges zu vergessen.

Wichtige Dokumente zur Aufnahme

  • Krankenhauseinweisung Ihres einweisenden Facharztes
  • Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse
  • Versicherungskarte
  • Personalausweis
  • Ggf. Zuzahlungsbefreiung (Kopien von Befreiungsnachweisen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bzw. Quittungen über bereits geleistete Zuzahlungen)

 

Tipp: Übernimmt eine gesetzliche Krankenkasse oder eine Sozialbehörde Ihre Pflegekosten? Dann bringen Sie bitte eine Kostenübernahme des Kostenträgers mit, die nicht älter als 14 Tage ist.

Informationen für Ihren Arzt

  • Angeforderte Untersuchungsergebnisse und Befunde
  • Übersicht über Ihre regelmäßig einzunehmenden Medikamente
  • Falls vorhanden: Blutverdünnungspass, Allergiepass, Diätausweis, Schrittmacherpass, Röntgenpass o.ä.

 

Tipp: Fragen Sie vorab Ihren einweisenden Arzt, ob Sie Arzneimittel vor dem geplanten Krankenhausaufenthalt absetzen müssen.

Kleidung

  • Bequeme Kleidung inkl. ausreichend Unterwäsche
  • Feste Haus- oder Badeschuhe
  • Bademantel
  • Nachtwäsche
  • Ggf. bequeme Straßenschuhe für Spaziergänge
  • Kleidung für den Tag der Entlassung

Hygiene und Pflege

  • Waschlappen und Handtücher
  • Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnprothesenbedarf
  • Duschbad, Seife, Shampoo
  • Kamm, Bürste, Fön
  • Rasierbedarf und Zubehör
  • Creme und sonstige Hautpflegeprodukte
  • Taschentücher und ggf. Hygienetücher
  • Nagelpflegebedarf
  • Damenhygieneartikel

Unterhaltung und Zeitvertreib

  • Je nach Vorliebe Smartphone, MP3-Player und/oder Laptop
  • Bücher, Rätselhefte, Zeitschriften
  • Schreibbedarf
  • Kopfhörer für den Fernseher
  • Hobbyzubehör (Stricken & Co.)

Umgang mit Wertsachen

Größere Geldbeträge, Schmuck und andere Wertgegenstände bringen Sie bitte nicht mit. Sollten Sie keine andere Möglichkeit haben, wenden Sie sich bitte an das Stationspersonal. Bei eventuellem Verlust durch Nichtbefolgen dieses Hinweises kann das Klinikum keinen Schadenersatz leisten.

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