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Mitglieder

Klinisches Ethikkomitee

Die Arbeit des Klinischen Ethik Komitees (KEK) trägt dazu bei, dass das Wohl und der Willen des Patienten in den Mittelpunkt sämtlicher Behandlungsprozesse im Krankenhaus gestellt sind und die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums in ethisch relevanten Fragen und Entscheidungen auf breiter Basis getragen werden können.

Liebe Angehörige und Mitarbeitende,

die Möglichkeiten der modernen Medizin stellen Angehörige sowie die Beschäftigten aus Medizin und Pflege immer wieder vor ethische Konflikte. In diesen Situationen wollen wir Ihnen als Klinisches Ethikkomitee zur Seite stehen. Die Mitglieder unseres Komitees sind Mitarbeitende des Klinikums und externe Berater aus verschiedenen Fachbereichen. Gemeinsam unterstützen wir bei ethischen Fragen, die sich aus dem Alltag von Pflege und Behandlung der Patienten ergeben. 

 

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Klinisches Ethikkomitee

  • bei ethischen Fragen zur Therapiebegrenzung und Umgang mit Patientenverfügung
  • bei Uneinigkeit über den mutmaßlichen Willen des Patienten
  • bei einer Entscheidung für oder gegen eine spezifische medizinische Maßnahme (z.B. PEG, Trachealkanüle)

  • alle Mitarbeitenden der Klinik
  • Angehörige, Bevollmächtigte und Bezugspersonen der Patienten

Es wird kurzfristig (zumeist innerhalb von 24 Stunden) eine Fallbesprechung mit dem Behandlungsteam und Mitgliedern des klinischen Ethikkomitees vereinbart. Das Beratungsergebnis wird schriftlich festgehalten und der Patientenakte beigefügt.

 

Es stellt lediglich eine Handlungsempfehlung dar. Die letzte Entscheidung obliegt den behandelnden Ärzten. Alle Mitglieder des Ethikkomitees unterliegen der Schweigepflicht, so dass Sie sich vertrauensvoll an uns wenden können.

  • Ermittlung des mutmaßlichen Willens der Patienten
  • Aussagekraft einer Patientenverfügung (wenn vorhanden) für die aktuelle Situation
  • Fragen der Therapiebegrenzung am Lebensende
  • Wunsch nach Abschalten lebenserhaltender Geräte

DAS KLINISCHE ETHIKKOMITEE WIRD AUF ANTRAG TÄTIG

  • Der Antrag sollte möglichst schriftlich erfolgen und kann auf der Palliativstation abgegeben werden. 
  • Anträge werden auf Wunsch anonym behandelt.
  • Rückfragen telefonisch bei Frau Zimmermann 05351 14-1270
Laden Sie sich hier den aktuellen Flyer herunter:

Flyer Klinisches Ethikkomitee

pdf | 626 KB
Laden Sie sich das Formular hier herunter:

Antrag ethische Fallbesprechung

pdf | 90 KB

KONTAKT

Mail: HE-Ethik@helios-gesundheit.de