• Besucherstopp gilt ab sofort
• Besuche sind nur in dringlichen Fällen und nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Stationen möglich
• Testnachweis unabhängig vom Impf- oder Genesenstatus: Negativer Antigen-Schnelltest muss mit Zertifikat vorliegen
• Besucher tragen während der gesamten Besuchszeit in der Klinik eine FFP2-Maske
„Wir wissen, dass die Besuche sowohl für Angehörige als auch Patient:innen sehr wichtig sind, trotzdem haben wir uns aufgrund der besorgniserregenden Zahlen dazu entschieden, Besucher vorübergehend nicht mehr zuzulassen“, begründet Carolin Uhl, Klinikgeschäftsführerin der Helios Klinik Köthen die vorsorgliche Maßnahme. „Unsere wichtigste Aufgabe ist es, die Patientinnen und Patienten, aber auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.“
Besuche sind nur in dringlichen individuellen Ausnahmen (z.B. medizinische und/oder soziale Gründe, bei Palliativpatienten, in der Geburtshilfe) und nur nach vorherigem telefonischen Kontakt mit den entsprechenden Stationen möglich. Weitere Ausnahmen, wie beispielsweise zur Abschiednahme oder bei Langliegern sind nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten möglich, müssen aber zwingend von diesen genehmigt und angemeldet sein. Begleitpersonen bei ambulanten Besuchen werden im Bedarfsfall ebenfalls zugelassen.
Um mit seinen Angehörigen dennoch in Kontakt zu bleiben, steht stationären Patienten neben einem kostenfreien Telefonanschluss auch kostenloses W-LAN zur Verfügung. Zudem können Angehörige einen kleinen Gruß ans Krankenbett senden lassen (Kontakt über die Referentin Unternehmenskommunikation Frau Johanna Lässing per Mail: Johanna.Laessing@helios-gesundheit.de – oder über die Website der Helios Klinik Köthen: Willkommen in der Helios Klinik Köthen (helios-gesundheit.de)
Die neuen Bestimmungen im Detail:
- Besuche nur in dringlichen einzelnen Ausnahmen. Besucher unter dem 18. Lebensjahr sind nicht gestattet.
- Für alle Besucher:innen gilt: Negativ getestet, unabhängig vom Impf- oder Genesenstatus. Nachweis muss vorliegen.
- Besuche sind nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Stationen möglich.
- Sollte eine Besuchserlaubnis vorliegen, ist nur ein Besucher pro Patient und pro Tag erlaubt. Der Aufenthalt sollte maximal eine Stunde dauern.
- Besucher tragen während der gesamten Besuchszeit im Krankenhaus eine FFP2-Maske und achten auf die Abstandsregelungen sowie geltenden Hygieneregeln.
- Besucher, die Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person hatten, sich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben oder Erkältungssymptome haben, dürfen die Klinik nicht betreten.
„Personen mit Atemwegsinfektionen müssen wir von den Besuchsmöglichkeiten leider ausschließen. Besuche sind auch dann nicht möglich, wenn aktuell ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen vorliegt“, ergänzt Carolin Uhl. „Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Patienten und unserer Mitarbeiter hat in der aktuellen Situation höchste Priorität. Ich bitte deshalb alle Patienten, Angehörige und Besucher um Verständnis. Letztendlich dienen all diese Maßnahmen nur dem Ziel, unserer Verantwortung als Gesundheitsversorger in unserer Region gerecht zu werden“, so Uhl abschließend.