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Zuzahlung & Kosten

Hier finden Sie Informationen über die Abrechnung Ihrer Behandlung und Zuzahlungen.

Sie sind gesetzlich oder privat versichert? Welche Kosten fallen für Sie an?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie sich nicht um die Bezahlung Ihrer Behandlung kümmern. Wir rechnen mit Ihrer Krankenversicherung ab.

Nur den Eigenanteil müssen Sie selbst bezahlen.

 

Bitte bringen Sie am Tag Ihrer Aufnahme Ihre Versicherungskarte mit.

Der Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Tag.

Sollten Sie mehr als 28 Tage in einem Jahr im Krankenhaus verbringen, haben Sie den Maximalbetrag erreicht.  -  Die Zuzahlung entfällt.
Der Maximalbetrag beläuft sich auf 280 Euro im laufenden Kalenderjahr.

Sie bezahlen den Betrag, wenn Sie entlassen werden, an unserer Patientenaufnahme. Die Bezahlung ist in bar oder mit EC-Karte möglich. Wenn Sie am Tag Ihrer Entlassung nicht direkt bezahlen wollen oder können, bekommen Sie eine Rechnung mit Zahlungsanweisung nach Hause geschickt.

Sie müssen die Gebühr nicht bezahlen, wenn:

  • Sie unter 18 Jahren alt sind
  • Sie mehr als 28 Tage im laufenden Kalenderjahr in einem Krankenhaus verbracht haben
  • Ihre Krankenkasse den Eigenanteil übernimmt
  • Sie zur Entbindung in unsere Klinik kommen

Bitte bringen Sie am Tag Ihrer Aufnahme alle Unterlagen mit, die wir für Ihre Kostenabrechnung brauchen.

Besonders wichtig ist Ihre Versicherungsnummer mit den dazugehörigen Leistungen, welche Sie versichert haben, die Sie bitte bei der Aufnahme bereithalten. - Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, können sein Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt.

Wichtig 
sind aber auch vertragliche Details wie Basistarife, Notlagentarife und Selbstbehalt.


Bekomme ich eine Rechnung?

Wir erfragen bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten Ihrer Behandlung übernommen werden.

 

Verschiedene Möglichkeiten gibt es:

  1. Ihre Versicherung übernimmt die Kosten komplett. Das heißt, wir verrechnen die Kosten Ihrer Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung.
  2. Ihre Versicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Das heißt, Sie kommen nur für den Eigenanteil auf, den Sie mit Ihrer Versicherung vertraglich geregelt haben.
  3. Einen Teil der Kosten übernimmt Ihre Versicherung, einen Teil übernimmt die Beihilfe.
    Sie bekommen die Rechnung für Ihre Behandlung, die Sie dann bei Ihrer Beihilfe einreichen können.
    Ihre Versicherung bekommt eine Rechnung über den Anteil, den sie übernommen hat von uns.
  4. Ihre Versicherung übernimmt die Kosten Ihrer Behandlung nicht.
    Sie kommen zu 100% für die Klinikkosten auf. Sie erhalten von uns eine Selbstzahlerrechnung.

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