Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie sich als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse an den Kosten Ihres stationären Krankenhausaufenthaltes beteiligen müssen. Deshalb sind wir als Klinik dazu verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,- Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu erheben und an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten. Selbstverständlich werden bereits geleistete Beiträge stationärer Krankenhausaufenthalte im laufenden Kalenderjahr verrechnet.
Unter diesen Voraussetzungen sind Sie von der Zuzahlungspflicht befreit:
- Sie sind jünger als 18 Jahre
- Sie wurden durch Ihre Krankenkasse von der Zuzahlung befreit
- In diesem Kalenderjahr haben Sie die maximale Zuzahlung in Höhe von 280,- Euro bereits geleistet