Entlasstag
Damit Ihre Entlassung aus der Klinik reibungslos abläuft, finden Sie hier die wichtigsten Informationen rund um das Ende Ihres Krankenhausaufenthalts und für die Zeit danach.
Bei der Entlassung erhalten Sie einen Entlassungsbrief für Ihren weiterbehandelnden Arzt. Er enthält alle wichtigen Informationen über Ihren Krankenhausaufenthalt, etwa zur Diagnose, zur Therapie und zur Medikation.
Sollten einzelne Untersuchungsergebnisse noch ausstehen, erhalten Sie zunächst nur einen vorläufigen Entlassungsbrief. Den ausführlichen Brief schicken wir Ihnen dann im Nachgang per Post zu.
Für die medikamentöse Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt ist Ihr Hausarzt zuständig. Sollten Sie vor dem Wochenende oder einem Feiertag entlassen werden, geben wir Ihnen einen ausreichenden Vorrat bis zum nächsten Werktag mit. Da wir keine Rezepte ausstellen dürfen, suchen Sie bitte nach Ihrer Entlassung umgehend Ihren Arzt für ein Folgerezept auf.
Auf Wunsch erhalten Sie bei Ihrer Entlassung eine Aufenthaltsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Bitte sagen Sie auf der Station Bescheid, wenn Sie eine solche Bescheinigung benötigen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), die über die Zeit Ihres Krankenhausaufenthalts hinausgeht, erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.
Bitte melden Sie sich an unserer Rezeption ab und denken Sie daran, Ihre Zuzahlungsbeträge für Ihren Aufenthalt zu bezahlen. Dies können Sie direkt an unserer Rezeption in bar oder per EC-Karte erledigen. Informationen zu Zuzahlungen
Geben Sie am Tag Ihrer Entlassung bitte geliehene Hilfsmittel wie Gehhilfen und geliehene Gebrauchsgegenstände wie Vasen zurück.
Wenn Sie eine Telefonkarte benutzt haben, vergessen Sie bitte nicht diese abzumelden und sich am Automat, gegenüber der Rezeption, den noch vorhandenen Restbetrag auszahlen zu lassen. Wie Sie Ihre Telefonkarte abmelden
Falls Sie für den Heimweg einen Transport benötigen, veranlasst das Ihre Station für Sie. Wir informieren Sie auf Nachfrage an der Rezeption auch gerne über Möglichkeiten wie Krankentransportwagen oder Taxi.
Ihre Krankenkasse erstattet Ihre Taxikosten nur, wenn ein medizinischer Grund für den Transport besteht. Ist das der Fall, bitten Sie Ihren Arzt um eine entsprechende Bescheinigung. Ansonsten müssen Sie die Taxikosten selbst tragen.
Nach Ihrer Entlassung
Die Nachuntersuchung
Wenn Ihre Behandlung eine Wiedervorstellung oder Wiederaufnahme erfordert, vereinbaren wir am Tag Ihrer Entlassung mit Ihnen einen Termin.
Falls nicht anders vereinbart, ist ansonsten Ihr weiterbehandelnder Arzt der erste Ansprechpartner für alle weiteren Fragen und Behandlungen.
Fundsachen
Sie haben etwas bei uns vergessen oder verloren? Bitte fragen Sie an unserer Rezeption nach. Dort können Sie auch selbst Fundsachen abgeben.
Rezeption
Telefon (03501) 7118-0