Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?
Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kollegen der Station Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unsere Sozialdienst Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen und Ihren Angehörigen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.
Für unsere Patienten zum Download
Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie die Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!
Prozess des Entlassmanagements in einem Ablaufdiagramm
Wir zeigen Ihnen unseren Prozess des Entlassmanagements hier ausführlich in einem Ablaufdiagramm.
Informationen zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V
Informationen zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V
Einwilligung in das Entlassmanagement und die damit verbundene Datenverarbeitung
Einwilligung in das Entlassmanagement und die damit verbundene Datenverarbeitung