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Unsere Premiere: Erster Kurs startet Ausbildung zum Pflegefachmann und zur Pflegefachfrau

Unter besonderen Bedingungen startet heute der erste Ausbildungskurs zum Pflegefachmann und zur Pflegefachfrau. Aufgrund der durch die Corona-Krise bedingten Schulschließungen beginnen die 16 Schülerinnen und Schüler direkt mit dem praktischen Teil.
01. April 2020

Erstmalig startet heute der Kurs die Ausbildung zum Pflegefachmann und zur Pflegefachfrau. Insgesamt 16 Schülerinnen und Schüler fanden sich heute, ausgestattet mit vom Bildungszentrum gebastelten Schultüten, im Helios Klinikum in Nienburg ein. Doch ein ganz normaler Ausbildungsstart ist es nicht, denn aufgrund der Schulschließungen im Rahmen der Corona-Krise kann derzeit kein Unterricht im Bildungszentrum stattfinden. Stattdessen starten die Schülerinnen und Schüler nach einer kurzen Einführung direkt in den praktischen Teil ihrer Ausbildung.

„Trotz dieser erschwerten Bedingungen sind die Schülerinnen und Schüler des Kurses alle sehr motiviert und freuen sich auf ihre Ausbildung“, so Rüdiger Seifert, Leiter des Bildungszentrums.

Die Ausbildung zum Pflegefachmann und zur Pflegefachfrau löst die des Gesundheits- und Krankenpflegers ab. In der Ausbildung haben sich viele Dinge geändert. So deckt diese nicht nur die Aufgaben der Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, sondern auch die der Kinderkrankenpfleger*innen und Altenpfleger*innen mit ab. Dadurch stehen den Absolventen*innen am Ende mehr berufliche Möglichkeiten offen – vor allem, weil der Abschluss EU-weit anerkannt ist.

Neben der Ausbildung im Krankenhaus müssen alle Auszubildenden einen Einsatz von 400 Stunden in einem Altenheim und in einem ambulanten Pflegedienst absolvieren. Dazu kommen weitere Einsätze, wie zum Beispiel in einer psychiatrischen Einrichtung und im Bereich der Kinderkrankenpflege. Während der praktischen Ausbildung werden alle Auszubildenden mindestens 250 Stunden von einer Praxisanleiterin/einem Praxisanleiter begleitet.

Durch einen bundesweit einheitlichen Rahmenlehr- und Ausbildungsplan, an den sich alle Pflegeschulen und Praxisstellen halten müssen, werden die Abschlüsse bundesweit auf einem hohen Niveau vergleichbar. Auch dieser Punkt kommt den Auszubildenden zugute, da sie dann auch gleiche Berufschancen in anderen Bundesländern haben.  

„Dazu kommen noch die sogenannten Vorbehaltsaufgaben, die ebenfalls eine wichtige Neuerung sind“, erläutert Seifert. Diese Tätigkeiten dürfen ausschließlich von examinierten Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Vorbehaltsaufgaben sind beispielsweise die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung sowie die Evaluation und Qualitätssicherung in der Pflege.

Die Ausbildungsvoraussetzungen sind ein mittlerer Schulabschluss, also eine mindestens 10-jährige allgemeine Schulbildung. Auch ein 9-jähriger Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer staatlich anerkannten Pflegehelferausbildung ist möglich. Ebenfalls ist erstmals auch eine hochschulische Ausbildung auf Bachelor-Niveau mit staatlicher Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung möglich. Die Dauer der hochschulischen Ausbildung beträgt (unverkürzt) mindestens 3 Jahre. Der Unterschied hier besteht allerdings darin, dass es weder einen Ausbildungsvertrag noch einen Vergütungsanspruch gibt.

Wir wünschen unseren neuen Schülerinnen und Schülern einen guten Start!



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