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Mein Wille zählt – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Präsenz
Mein Wille zählt – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Jede medizinische Behandlung bedarf der vorherigen Zustimmung des Patienten (mit Ausnahme eines akut bestehenden Notfalls). Prinzipiell sind diagnostische und therapeutische Eingriffe dem Arzt nur erlaubt, wenn eine Einwilligung des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters vorliegt. Marion Neidhöfer, Oberärztin der Klinik für Anästhesiologie, erklärt in ihrem Vortrag alle wichtigen Details zu den Themen „Patientenverfügung“ und „Vorsorgevollmacht“.

Der Vortrag behandelt die übliche Form der Patientenverfügung und deren rechtliche Verbindlichkeit. Es wird zudem auf Schwierigkeiten in der Umsetzung hingewiesen. Außerdem wird auf die Notwendigkeit und rechtliche Relevanz von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung hingewiesen.

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Marion Neidhöfer
Marion Neidhöfer
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