Das Klinische Ethik Komitee wird auf Antrag tätig
- Antragsberechtigt sind alle an der Patientenversorgung beteiligten und davon betroffenen Personen, Patient:innen und deren Vertrauenspersonen/ gesetzliche Vertreter.
- Anträge können direkt an den Vorstand, über ein Mitglied des Komitees oder die Patientenfürsprecher und die Seelsorge an das KEK gerichtet werden.
- Für alle Mitglieder des KEK gilt die Wahrung des Datengeheimnisses und der Schweigepflicht.
Das Klinische Ethik Komitee setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums oder Fachleuten aus dessen Umfeld zusammen, die Erfahrung und Interesse an ethischen Fragen haben, die sich innerhalb des Klinikablaufes ergeben.