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Medizinisches Heilverfahren

Bei Ihnen steht eine stationäre Heilbehandlung an? Kommen Sie zu uns.

Bei chronischen Beschwerden, bei denen keine Operation notwendig ist, wie beispielsweise einem Bandscheibenvorfall, ist die Inanspruchnahme einer stationären Rehabilitation in Form eines sogenannten "medizinischen Heilverfahrens" möglich.

Bei einem medizinischen Heilverfahren läuft die Antragsstellung über Ihren behandelnden Arzt.

Wir erwarten Sie gern nach Klärung der Kostenübernahme oder bei weiteren Fragen!

Antragsstellung

Ohne Antrag keine Reha - und den Antrag auf eine medizinische Rehabilitation müssen Sie selbst stellen. Kompliziert? Wir zeigen Ihnen, wie es geht und was Sie beachten müssen.