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Ihr Weg zur Stationären Reha

Ihr Weg zur Anschlussheilbehandlung

Ihr erster Ansprechpartner ist der Sozialdienst des Krankenhauses. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie über die Möglichkeiten einer Reha und nehmen Ihnen alle Formalitäten ab. Spätestens 14 Tage nach Entlassung muss die Anschlussheilbehandlung angetreten werden.

Im Falle einer Anschlussheilbehandlung ist der Kostenträger die Krankenkasse. Sie selbst zahlen eine verminderte Zuzahlung von zehn Euro täglich. Sowohl um die Kostenübernahme der Krankenkasse als auch um die Anmeldung im Rehazentrum kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses.

Antragsstellung

Ohne Antrag keine Reha - und den Antrag auf eine medizinische Rehabilitation müssen Sie selbst stellen. Kompliziert? Wir zeigen Ihnen, wie es geht und was Sie beachten müssen.