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Ihr Weg zur Stationären Reha / Anschlussheilbehandlung (AHB)

Wie geht es nach dem Krankenhaus weiter?

 

Nach einem Krankenhausaufenthalt, ob mit Operation oder ohne, stellen sich häufig viele Fragen: Ab wann darf ich mit meinem neuen Knie wieder joggen? Welche Bewegungen muss ich mit meinem erkrankten Rücken vermeiden? Wann darf ich mit meiner neuen Hüfte wieder Radfahren?

 

Die Anschlussheilbehandlung, die direkt auf den Krankenhausaufenthalt folgt, soll diese und ähnliche Fragen beantworten und Sie schnell wieder fit für Ihren Alltag machen.

 

Ihr Weg zur Anschlussheilbehandlung

 

Ihr erster Ansprechpartner ist der Sozialdienst des Krankenhauses, in dem Sie operiert werden. Dort werden Sie über die Möglichkeiten einer Anschlussheilbehandlung (AHB) informiert. Es wird außerdem mit Ihnen gemeinsam geklärt, wer der zuständige Kostenträger für Ihre AHB ist.

 

Sowohl um die Kostenübernahme der Krankenkasse als auch um die Anmeldung im Rehazentrum kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses, in dem Sie operiert werden.

 

Spätestens 14 Tage nach Entlassung muss die Anschlussheilbehandlung (AHB) angetreten werden. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig über Ihre Anschlussheilbehandlung.

Stationäre Heilbehandlung ohne OP

 

Bei chronischen Beschwerden, bei denen keine Operation notwendig ist, wie beispielsweise einem Bandscheibenvorfall, ist die Inanspruchnahme einer stationären Rehabilitation in Form eines sogenannten "medizinischen Heilverfahrens" möglich.

 

Bei einem medizinischen Heilverfahren läuft die Antragsstellung über Ihren behandelnden Arzt, Ihre behandelnde Ärztin.

 

Wir erwarten Sie gern nach Klärung der Kostenübernahme oder bei weiteren Fragen!

Bei Ihnen steht eine stationäre Rehamaßnahme an? Kommen Sie zu uns.

Telefon:

(040) 3197-1086

 

Erreichbarkeit: 

Montag - Freitag von 12:00 - 14:00 Uhr

 

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