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Anschlussheilbehandlung AHB

Die Anschlussheilbehandlung, die direkt auf den Krankenhausaufenthalt folgt, als stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahme.

Wenn Sie zu uns im Anschluss an Ihrem Aufenthalt in einer Akutklinik kommen

 

Anschlussheilbehandlung der Krankenkassen

 

Nach einem Krankenhausaufenthalt, ob mit Operation oder ohne, stellen sich häufig viele Fragen: Ab wann darf ich mit meinem neuen Knie wieder joggen? Welche Bewegungen muss ich mit meinem erkrankten Rücken vermeiden? Wann darf ich mit meiner neuen Hüfte wieder Radfahren?

Die Anschlussheilbehandlung, die direkt auf den Krankenhausaufenthalt folgt, soll diese und ähnliche Fragen beantworten und Sie schnell wieder fit für Ihren Alltag machen.

 

 

Ihr Weg zur Anschlussheilbehandlung

 

Ihr erster Ansprechpartner ist der Sozialdienst des Krankenhauses. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie über die Möglichkeiten einer Reha und nehmen Ihnen alle Formalitäten ab. Spätestens 14 Tage nach Entlassung muss die Anschlussheilbehandlung angetreten werden.

Im Falle einer Anschlussheilbehandlung ist der Kostenträger die Krankenkasse. Sie selbst zahlen eine verminderte Zuzahlung von zehn Euro täglich. Sowohl um die Kostenübernahme der Krankenkasse als auch um die Anmeldung im Rehazentrum kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses.

Antragsstellung

Ohne Antrag keine Reha - und den Antrag auf eine medizinische Rehabilitation müssen Sie selbst stellen. Kompliziert? Wir zeigen Ihnen, wie es geht und was Sie beachten müssen.