Der Tag Ihrer Entlassung
Ihr Entlassungstermin
Sie erfahren Ihren Entlassungstermin normalerweise während der Visite auf Ihrer Station. So sind Sie und Ihre Angehörigen frühzeitig informiert. In der Regel werden Sie am Vormittag entlassen - in Ausnahmen vereinbaren wir einen individuellen Termin.
Ihr Entlassungsbrief
Nach der Entlassung erhält Ihr weiterbehandelnder Arzt Ihren Entlassungsbrief. Er enthält alle wichtigen Informationen über Ihren Krankenhausaufenthalt, etwa zur Diagnose, zur Therapie und zur Medikation.
Ihre Medikamente
Wenn Sie nach Ihrem Aufenthalt weiterhin Medikamente einnehmen müssen, geben wir Ihnen einen ausreichenden Vorrat bis zum nächsten Werktag mit. Suchen Sie nach Ihrer Entlassung bitte umgehend Ihren Arzt auf, um ein Folgerezept zu erhalten – wir dürfen leider keine Rezepte ausstellen.
Sprechen Sie uns bei Unsicherheiten zur weiteren Medikamenteneinnahme gerne an.
Aufenthalts- und AU-Bescheinigung
Auf Wunsch erhalten Sie bei Ihrer Entlassung eine Aufenthaltsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Bitte sagen Sie auf der Station Bescheid, wenn Sie eine solche Bescheinigung benötigen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), die über die Zeit Ihres Krankenhausaufenthalts hinausgeht, erhalten Sie nicht von uns, sondern von Ihrem Hausarzt.
Kosten und Hilfsmittel
Bitte geben Sie am Tag Ihrer Entlassung geliehene Hilfsmittel und Gebrauchsgegenstände zurück, etwa Gehhilfen und gemietete Telefone. Die Gebührenkarte für Ihr Telefon können Sie am Kartenautomat am Infotresen im Eingangsbereich abgeben. Dabei erhalten Sie verbliebene Geldbeträge zurück.
Informationen zur Telefonnutzung
Bitte denken Sie auch daran, Ihre Zuzahlungsbeträge für Ihren Aufenthalt zu bezahlen. Dies können Sie am Tag der Entlassung direkt an unserer Kasse am Infotresen erledigen.
Heimweg und Transport
Falls Sie für den Heimweg einen Transport benötigen, veranlasst das Ihre Station für Sie. Wir informieren Sie auf Nachfrage gerne über Möglichkeiten wie Krankentransportwagen oder Taxi.
Tipp:
Ihre Krankenkasse erstattet Ihre Taxikosten, wenn ein medizinischer Grund für den Transport besteht. Bitten Sie Ihren Arzt um eine entsprechende Bescheinigung. Ansonsten müssen Sie die Taxikosten selbst tragen.