1. März: Masken- und Testpflicht entfällt
Die Corona-Infektionslage hat sich in Deutschland beruhigt. Aus diesem Grund haben sich die Gesundheitsminister:innen von Bund und Ländern darauf geeinigt, dass zum 1. März 2023 die gesetzlichen Vorgaben für die Test- und Maskenpflicht für Beschäftigte und stationäre Patient:innen in Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens deutschlandweit entfallen.
Zum Schutz vulnerabler Personengruppen ist das Tragen von Masken in unserem Klinikum vorerst jedoch weiterhin verpflichtend für:
✔️ Besucher:innen von Krankenhäusern
✔️ Patient:innen und Besucher:innen von Ambulanzen, MVZs, Arztpraxen
Aktuelle Besucherregelung
Unsere Patient:innen dürfen täglich zwischen 8:00 und 20:00 Uhr Besuch empfangen. Für den Besuch gelten dabei folgende Rahmenbedingungen:
✔️ Es sind mehrere Besucher:innen pro Tag erlaubt, jedoch maximal zwei Personen gleichzeitig.
✔️ FFP2-Maskenpflicht im gesamten Klinikum und auch im Patientenzimmer
✔️ Besuche auf Isolations- und Intensivstationen erst nach Rücksprache mit den Stationen.
Personen ab 12 Jahren gelten als reguläre Besucher.
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.