Besucherinformation: Generelles Besuchsverbot
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab sofort gilt ein generelles Besuchsverbot zu Ihrem Schutz, dem Schutz Ihrer Angehörigen und unserer Mitarbeiter. Damit reagieren wir auf die Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 nachgewiesenen Corona-Virus-Infektionen auf 100.000 Einwohner im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge innerhalb der letzten sieben Tage.
Wir bitten Sie, diese Entscheidung zu respektieren und uns aktiv zu unterstützen.
Ausnahmen vom Besucherstopp gelten - in Rücksprache mit dem Stationspersonal - nur, wenn diese Besuchergruppe im Klinikum vor Ihrem Besuch auf eine Covid-19-Infektion mit einem Antigen-Schnelltest getestet worden sind und das Testergebnis negativ ausgefallen ist. Besuche mit Sonderbesuchsrechten gelten in folgenden Fällen:
- Kinderklinik: für ein Elternteil von stationär betreuten Kindern, sofern der Elternteil infektfrei ist
- Geburtshilfe: für eine Begleitperson zur Entbindung, wenn diese Person infektfrei ist. Diese Begleitperson - sei es nun der frisch gebackene Vater oder eine andere Vertrauensperson - darf nach der Entbindung einmal täglich für jeweils eine Stunde zu Besuch kommen
- Sterbebegleitung: für nahe Angehörige, wenn diese infektfrei sind
Die telefonische Erreichbarkeit der Patienten ist jederzeit gewährleistet:
- Den Patienten stehen feste Telefone am Bett und kostenfreies WLAN für mobile Endgeräte zur Verfügung.
- Außerdem dürfen gern Handys zum Telefonieren benutzt werden.
- Briefe und Taschen dürfen für die Patienten gern an der Rezeption abgegeben werden.
Bitte haben Sie auch dafür Verständnis, dass Begleitungen zu Bestellsprechstunden/OP-Vorbereitung aktuell nur dann gestattet sind, wenn es aus medizinischer Sicht ausdrücklich erforderlich ist.
Wir danken herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.