5. Helios Adventslauf

Wenn Weihnachtsmann und Engelchen sich in Laufschuhen auf den Weg durch Nienburg machen, dann ist es wieder Zeit für den Helios Adventslauf. Bereits zum fünften Mal startet der Benefizlauf der Helios Kliniken Mittelweser am Sonntag, 10. Dezember 2023.

Beim Adventslauf stehen Spaß und der gute Zweck im Vordergrund: Das Startgeld von 7 Euro pro Starter (3 Euro für den Bambini-Lauf) wird zu 100 Prozent an die Trapez Jugendhilfe in Liebenau gespendet. Die Organisation möchte hiermit einen Kreativraum für die stationäre Wohngruppe traumatisierter Kinder einrichten. Auch die Kreativität wird belohnt: Neben Preisen für die Streckenschnellsten prämieren wir auch das originellste weihnachtliche Kostüm!

Gestartet wird der Adventslauf um 10.30 Uhr auf der Nord-West-Seite des Nienburger Krankenhauses (Seite Richtung Meerbachbogen auf Höhe der Krankenhaus-Cafeteria). Kostenlose Parkplätze stehen auf dem Amalie-Thomas-Platz zur Verfügung. Umkleidemöglichkeiten gibt es in den Konferenzräumen der Helios Klinik.

Die Strecken

Der Adventslauf umfasst vier Laufevents. Die Rundkurse führen von der Helios Klinik entlang des Meerbaches zur Weser.

  • Die 4-Kilometer-Strecke führt am Spargelbrunnen vorbei zurück zum Krankenhaus.
  • Die 7-Kilometer-Strecke geht zusätzlich über die Weser durch die Marsch zurück zur Klinik.
  • Die Walking-Strecke ist identisch mit der 4-Kilometer-Strecke.
  • Der Bambini-Lauf führt über das Klinikgelände. Dies sind ca. 700 Meter.

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Hinweise

Teilnahmebedingungen

Mit der Meldung und Teilnahme am Helios Adventslauf erkenne ich an, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt und Haftungsansprüche gegen den Veranstalter ausgeschlossen sind. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Begleitpersonen. Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und Wettkampfausrüstung allein verantwortlich.

Ausgenommen von der Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Der Teilnehmer erklärt, dass er gesund ist und einen ausreichenden Trainingsstand habe. Ferner wird bestätigt, dass durch keinen Arzt oder vergleichbar von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Gefahren nicht ausgeschlossen ist. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation berechtigt. Ferner sind die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Es wird ausdrücklich die Richtigkeit aller angegebenen Daten bestätigt und versichert, die Startnummer an keine andere Person weiterzugeben. Die Teilnahme kann erst nach Eingang von Meldung und Startgeld erfolgen. Eine Rückerstattung von Startgebühren bei Nichtteilnahme am Wettkampf erfolgt nicht. Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen am Veranstaltungstag unsicher sind. Müssen Änderungen der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen erfolgen oder diese abgesagt werden, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Die Anmeldung ist erst gültig, wenn das Startgeld eingetroffen ist. Streichung und Zusätze auf dem Anmeldungsformular sind gegenstandslos.

Ausgeschlossen ist die Nutzung der Veranstaltung für Werbung für politische Zwecke jeder Art, für religiöse Auffassungen und weltanschauliche Überzeugungen.

Der Veranstalter behält sich vor, den Lauf aufgrund von Witterungsbedingungen kurzfristig und ohne Rückerstattung des Startgeldes abzusagen.

Datenschutz

1. Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden an runtiming zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten, Starterlisten, Urkunden sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben.
2. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden (§ 9 Abs. 6 VAO DLV).
3. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Jahrgangs, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
4. Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder Email widersprechen. In diesem Fall wird die Startberechtigung nachträglich entzogen werden. Bisher eventuell vorgenommene Veröffentlichungen in elektronischen Medien werden gelöscht, soweit dies möglich ist.