Nicht jeder kann nach einem Krankenhausaufenthalt direkt wieder mit dem Alltag weitermachen. Oftmals schließt sich eine Reha, eine medizinische Nachsorge oder eine Kurzzeitpflege dem Aufenthalt im Krankenhaus an. Damit dieser Übergang optimal koordiniert wird, schreibt das Fünfte Sozialgesetzbuch in § 39 ein Entlassmanagement für Krankenhäuser vor.
Unser erfahrenes Team steht nicht nur den Patienten selbst, sondern auch insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern gerne für Fragen zur Verfügung.