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Entlassmanagement

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen, wie es in den Helios-Kliniken schon lange üblich ist.

Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?

Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern für Fragen zur Verfügung.

 

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kollegen in der Patientenaufnahme Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.

So erreichen Sie den Sozialdienst

Kontakt für weiterbehandelnde Leistungserbringer

Als Hausarzt, Rehaklinik, Pflegedienst oder Apotheke behandeln Sie einen unserer Patienten nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt des Patienten in unserer Klinik erreichen Sie den gewünschten Ansprechpartner folgendermaßen:

Wir sind für Sie da

MONTAG BIS FREITAG 7.00 BIS 16.00 UHR

 

Frau Dröse (05121) 894–1461

Frau Fahlteich (05121) 894–1469

Frau Kadow (05121) 894–1464

Herr Kallwitz (05121) 894–1456

Frau Luck (05121) 894–1451

Frau Nitzpon (05121) 894–1459

Frau Bey 05121) 894–1453

Fax (05121) 894–1455

 

E-Mail senden

  • Einleitung von Anschlussheilbehandlungen (AHB)
  • Einleitung von stationären Nach- und Weiterbehandlungen in Spezialeinrichtungen (u.a. Geriatrie, neurologische Frührehabilitation)

  • Einleitung von Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
  • Beratungen zu Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes
  • Herstellung von Kontakten zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
  • Beratung zum Sozialhilferecht und ggf. Antragstellung
  • Beratung der an Krebs erkrankten Patienten

 

Zusätzlich werden auch die Patientinnen und Patienten der Gemeinschaftspraxis für Strahlentherapie beraten und Rehabilitationsmaßnahmen eingeleitet.

  • Beratung zu Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Vermittlung von Kurzzeitpflegeplätzen und vollstationären Heimplätzen
  • Vermittlung von ambulanten Pflegediensten
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
  • Information über Hausnotrufsysteme und "Essen auf Rädern" und andere ambulante Hilfsangebote
Für unsere Patienten zum Download

Patienteninformation Enlassmanagement

Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!

application/pdf | 82 KB