Als die Corona-Pandemie Ende 2019 in China und im Januar 2020 dann auch in Deutschland ihren Anfang nahm, hat sich wohl niemand vorstellen können, wie sehr sie unser Leben auch noch zwei Jahre später beeinflussen sollte. Doch Tatsache ist: Durch die hochansteckende Variante Omikron haben die Werte im Landkreis Nienburg mit aktuell 1.149 aktiven COVID-19-Fällen und einer Inzidenz von 926,5 einen nahezu schwindelerregenden traurigen Höchststand erreicht.
„Aus Verantwortung gegenüber unseren Patientinnen und Patienten und auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt beschlossen, ab dem 31.1.2022 erneut ein generelles Besuchsverbot auszusprechen“, so Klinikgeschäftsführer Christian Thiemann.
Hiervon ausgenommen sind werdende Väter, Angehörige von palliativ versorgten Patienten, Eltern von Kindern unter 16 Jahren sowie gesetzliche Betreuer. Auch sind – in besonderen Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit dem behandelnden Arzt – Besuche auf der Intensiv/IMC-Station sowie der Stroke Unit möglich.
Diese Besucher müssen sich vor ihrem Besuch in jedem Fall vorab bei der Rezeption melden. Hier erhalten sie Auskunft, ob der Patient besucht werden darf oder nicht. Dies kann auch vorab telefonisch erfragt werden. Ebenfalls sind - analog zur vorherigen Besuchsregelung – ein negativer Test einer offiziellen Teststelle <24h und das Ausfüllen des Besuchererfassungsbogens notwendig.
In Stolzenau gilt für alle Ausnahmefälle grundsätzlich die individuelle telefonische Absprache mit der Station.
„Ein Besuchsverbot ist immer eine sehr drastische Maßnahme. Wir wissen selbst, dass auch ein Angehörigenkontakt sehr förderlich für die Genesung ist. Dennoch geht es jetzt nicht mehr um den Einzelnen. Die hohe Ansteckungsgefahr, die von der Omikron-Variante ausgeht, ist vor allem ein Risiko für unsere besonders schwer erkrankten und vulnerablen Patientinnen und Patienten“, so der Klinikchef. Damit der Kontakt zu den Angehörigen trotzdem bestehen kann, ruft er dazu auf, das kostenlose W-LAN für Videoanrufe oder andere Kommunikationsmöglichkeiten zu nutzen.
Patienteneigentum (Kleidung, Hilfsmittel, o.ä.), das dringend benötigt wird, kann in der Zeit von 7:00 Uhr und 18:00 Uhr an der Rezeption abgegeben werden.