Ab Montag, dem 20.06.2022 gibt es weitere Lockerungen im Bereich der Besucherreglungen. „Unser Bestreben ist es natürlich, den Patientinnen und Patienten mehr Besuche zu ermöglichen. Dennoch bleiben wir weiterhin vorsichtig und erweitern zunächst den zeitlichen Rahmen“, so Klinikgeschäftsführer Christian Thiemann. Daher sind die Besuche dann nicht mehr von 14 bis 18 Uhr, sondern von 13 bis 19 Uhr möglich. In Stolzenau gilt weiterhin, dass die Termine individuell telefonisch vorab mit der Station vereinbart werden müssen.
Ebenfalls darf mehr als eine Person zu Besuch kommen, so dass die 1-1-1-Regel aufgehoben ist. Dafür gilt dann eine begrenzte Anzahl von vier Personen, die sich gleichzeitig im Zimmer aufhalten dürfen. Das heißt beispielsweise: Zwei Patienten und zwei Besucher oder ein Patient und drei Besucher. Weiterhin gilt die Maßgabe des negativen Antigen-Schnelltests einer offiziellen Teststelle <24h oder PCR-Test <48h. Eine Übersicht der Teststellen finden Sie auf der Webseite des Landkreises Nienburg unter diesem Link. Auch die Maskenpflicht gilt weiterhin. „Hier reicht mittlerweile jedoch auch ein medizinischer Mund- und Nasenschutz für die Besucherinnen und Besucher“, erläutert Thiemann.
Sonderregelungen IMC/Stroke und Intensivstation
Zu beachten sind für das Nienburger Krankenhaus die Sonderregelungen für die Überwachungsstationen IMC/Stroke und Intensivstation. Auf der IMC/Stroke Unit gibt es das Besuchsfenster von 15:00 bis 19:00 Uhr, auf der Intensivstation gelten feste Besuchszeiten von 9:30-10:30 Uhr, 15:30-16:30 Uhr sowie 18:00-19:00 Uhr. Bei beiden Stationen muss vor der Station geklingelt werden, es darf nicht so eingetreten werden. Des Weiteren ist hier die maximale Besucherzahl auf zwei Personen pro Patient zur gleichen Zeit begrenzt. Liegen zwei Patienten im Zimmer, darf jeder nur einen Besucher zur gleichen Zeit empfangen.
Weitere Ausnahmen
Ausgenommen von den Einschränkungen der Besucherregelung sind Angehörige von palliativ versorgten Patienten, werdende Väter bzw. eine andere Begleitperson bei der Geburt, Eltern von Kindern unter 16 Jahren und gesetzliche Betreuer.
Sprechstunden / Geburtsanmeldung
Patientinnen und Patienten der elektiven Sprechstunde dürfen eine Begleitperson mitbringen. Diese Person (nicht der Patient/die Patientin selbst) muss ebenfalls einen negativen Test einer offiziellen Teststelle (Schnelltest <24h / PCR <48h) vorweisen. Dies gilt für alle Sprechstunden, auch für die Geburtsanmeldung.
Grundsätzlich gelten in allen Bereichen nach wie vor die grundsätzlichen Abstands- und Hygieneregeln.