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Ab morgen: Lockerungen im Bereich der Patientenquarantäne und für werdende Väter

Patienten, die ab dem 9.3.2021 aus dem Krankenhaus entlassen werden, unterliegen nicht mehr der zehntägigen Quarantänepflicht. Dank des erfreulichen Abwärtstrends im Inzidenzwert des Landkreises läuft der bis zum 8.3.2021 geltende Passus der Allgemeinverfügung automatisch aus. Bereits angeordnete Quarantänen bleiben jedoch bestehen. Eine weitere gute Nachricht: Väter dürfen ab jetzt auch wieder im Familienzimmer mit aufgenommen werden oder Mutter und Kind auf der Station besuchen.
08. März 2021

Der Inzidenzwert des Landkreises Nienburg ist mit einem Wert von aktuell 53,5 in den letzten Tagen und Wochen wieder deutlich gesunken. Daher wird auch die Allgemeinverfügung des Landkreises in der Fassung vom 22.2.2021 hinsichtlich der Anordnung einer zehntägigen Quarantäne für entlassene Patienten ab dem 9.3.2021 nicht mehr gelten. „Wichtig ist, dass bereits angeordnete Quarantänen aber weiterhin ihre Gültigkeit haben“, betont Thomas Clausing, kommissarischer Geschäftsführer der Helios Kliniken Mittelweser. Das heißt im Umkehrschluss: Patienten, die heute oder in den letzten neun Tagen entlassen wurden, unterliegen dennoch weiter der ausgesprochenen Quarantänebestimmungen.

Eine weitere erfreuliche Lockerung gibt es jedoch wieder im Bereich der Geburten: Väter dürfen nicht nur wie immer weiterhin bei der Geburt dabei sein, sondern dürfen ab morgen auch wieder mit auf die Station. „Unsere Familienzimmer stehen also wieder für die frischgebackenen Eltern zur Verfügung“, freut sich Dr. Mathias Uhlig, Chefarzt der Gynäkologie und Geburtshilfe. Doch auch Väter, die sich nicht stationär mit aufnehmen lassen wollen, dürfen ihre Partnerinnen und ihren Nachwuchs auf der Station besuchen.

Trotz dieser positiven Entwicklungen mahnt Clausing zur Vorsicht: „Wir alle wissen um die Gefahr der hochinfektiösen Virusmutationen. In den Helios Kliniken Mittelweser gelten daher auch weiterhin verschärfte Sicherheitsmaßnahmen.“ Dies sind u.a. für sämtliche Mitarbeiter der Klinik unabhängig vom Arbeitsbereich die FFP2-Maskenpflicht, strenge Pausenregelungen sowie dreimal die Woche ein Abstrich auf COVID-19. Zusätzlich greifen für jeden Mitarbeiter im patientennahen Kontakt auch im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung noch einmal erhöhte Sicherheitsvorkehrungen.

Auch das Besuchsverbot gilt daher weiterhin mit den bekannten Ausnahmen für Angehörige von palliativ versorgten Patienten, Eltern von Kindern unter 16 Jahren sowie gesetzliche Betreuer und, wie oben beschrieben, auch werdende Väter.

. [ (c) Christian Wyrwa, Diplom-Foto-Designer (FH),  Burgwedeler Str. 91D , 30916 Isernhagen (bei Hannover), Germany, E-Mail: info@wyrwa-foto.de,  Tel: +49-511-3945254, Fax:+49-511-1233545, Mobil: +49-171-8340094, #]