Im Oktober 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) eingeführt, um die Digitalisierung deutscher Krankenhäuser voranzutreiben und bestehende Investitionslücken zu schließen. Ziel war es, die Akteure im Gesundheitswesen besser zu vernetzen und die digitale Infrastruktur zu modernisieren.
Zur Unterstützung dieser Initiative stellt der Krankenhauszukunftsfonds Fördermittel für Digitalisierungsprojekte bundesweit zur Verfügung.
Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) und wird durch die Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, im Rahmen von NextGenerationEU, finanziert.
Auch das Helios Klinik Leezen profitiert von dieser Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds. Die Mittel fließen in die digitale Weiterentwicklung des Krankenhauses sowie in die Transformation hin zu einem digitalen Gesundheitsdienstleister.
Die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds hat das Helios Klinik Leezen im Detail für die Umsetzung folgender Digitalisierungsprojekte erhalten:
Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik
- kein Vorhaben
Patientenportale (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV)
- kein Vorhaben
Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV)
- Vorhaben 15 | Einführung eines neuen Patientendatenmanagementsystems für die Intensiv-Station für die teilautomatisierte pflegerische und therapeutische Behandlungsdokumentation
- Vorhaben 18 | Einführung digitaler Pflegedokumentationslösungen
Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV)
- kein Vorhaben
Digitales Medikationsmanagement (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV)
- kein Vorhaben
Leistungsabstimmung und Cloud-Computing Systeme (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KHSFV)
- kein Vorhaben
Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV)
- kein Vorhaben