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Fotowand im Fachbereich Geburtshilfe

Checkliste für werdende Eltern

Formulare, Urkunden, Nachweise – vor und nach der Geburt Ihres Kindes gibt es einiges zu erledigen. Unsere Zusammenstellung hilft Ihnen, den Überblick zu behalten!

Neben Windeln und Bodys: Diese Unterlagen sollten Sie zur Geburt mit in die Tasche packen

Ein Kind zu bekommen ist spannend: Sie treffen medizinische Vorsorge, besuchen einen Geburtsvorbereitungskurs, sehen sich nach einem Kinderwagen um, überlegen sich einen Vornamen und freuen sich auf Ihren kleinen Schatz.

 

Doch im Eifer des Gefechts sollten Sie nicht vergessen, einige wichtige Dokumente mit in die Kliniktasche zu packen. Aber wer braucht was wofür? Unsere Checkliste bringt Licht ins Dunkel.

 

Meldung beim Standesamt

Binnen einer Woche nach der Geburt Ihres Kindes muss eine Anzeige beim Standesamt erfolgen. Das übernehmen wir gerne für Sie - so können Sie sich voll und ganz auf Ihren neuen Familienzuwachs konzentrieren!

Wir benötigen

  • Die Geburts- oder Abstammungsurkunde der Mutter
  • Ist die Mutter geschieden, brauchen wir außerdem einen urkundlichen Heiratsnachweis (z.B. Heiratsurkunde) mit Scheidungsvermerk
  • Ist die Mutter verwitwet, wird ein urkundlicher Heiratsnachweis mit Eintrag des Todes des Ehemannes oder Sterbeurkunde benötigt
  • Ist die Vaterschaft vorgeburtlich anerkannt, brauchen wir eine Anerkennungsurkunde, ggf. eine Sorgerechtserklärung sowie eine Geburts- und Abstammungsurkunde
  • Soll die Vaterschaft anerkannt werden, legen Sie bitte eine Geburts- oder Abstammungsurkunde des Vaters vor
  • Wichtig ist die gemeinsame Vorsprache der Eltern
  • Die Vaterschaft kann im Standes- oder Jugendamt anerkannt werden
  • Bei unverheirateten Eltern kann eine Sorgeerklärung nur im Jugendamt abgegeben werden
  • Kommen Sie aus dem Ausland, benötigen wir Ihre Registrierungspapiere und ggf. eine Bescheinigung über Ihre Namensänderung
  • Ausländische Urkunden müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher nach internationalen Normen übersetzt werden

 

Manchmal kann es je nach Sachlage notwendig sein, dass wir Sie um eine persönliche Vorsprache bitten. In diesem Fall geben wir Ihnen natürlich rechtzeitig Bescheid! Zum Gespräch bringen Sie bitte einen Lichtbildausweis mit. Sind Sie Ausländer, benötigen wir Ihren Reisepass.