Suchen
Menü
Schließen
Hände tippen auf einer grauen Computer-Tastatur

Abrechnung & Kosten

Die Chefarztbehandlung (ärztliche Wahlleistung) wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Dies umfasst auch alle begleitenden Arztleistungen wie die der Anästhesie, Labormedizin etc., die ebenfalls separat in Rechnung gestellt werden.

 

Die Preise für die ärztliche Wahlleistung sind im Vorfeld schwer einzuschätzen, da sie von Aufwand und Schweregrad der medizinischen Behandlung abhängig sind.

 

Wenn Sie diese Zusatzleistung in Anspruch nehmen möchten, beraten wir Sie gerne.

Die ärztlichen Wahlleistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Hier können Sie die aktuelle Version einsehen.

Unser Tipp

Es empfiehlt sich, mit Ihrer Krankenversicherung zu klären, ob Sie für die Unterbringung (Nichtärztliche Wahlleistung) im Falle eines stationären Klinikaufenthaltes versichert sind. Wir klären gerne die Versicherungskonditionen mit Ihrer Krankenkasse, wenn Sie es wünschen.