Hallux Valgus und Hallux rigidus
Der Hallux valgus, der Schiefstand des Großzehs, ist die Folge einer genetischen Veranlagung und tritt daher familiär gehäuft auf. Falsches Schuhwerk kann ihn verstärken, jedoch nicht verursachen. Bleibt der Hallux valgus unbehandelt, nehmen die Fehlstellung und damit auch die Beschweren in den meisten Fällen zu. Die Folge kann eine schmerzhafte Arthrose sein.
Operation des Hallux valgus
Da konservative Therapieoptionen wenig Erfolg versprechen, ist eine Operation meist die richtige Wahl. Hierzu wenden unsere Fußchirurgen häufig zwei Methoden an:
- Die V-Osteotomie nach Austin: Ein Operationsverfahren, bei dem ein Knochen gezielt durchtrennt und anschließend korrigiert wird
- Die Lapidus-Arthrodese, bei welcher der Arzt das Fußwurzel-Mittelfuß-Gelenk operativ versteift und so seine Bewegungsfähigkeit unterbindet, das Großzehengrundgelenk bleibt beweglich erhalten
Beide Verfahren sind gelenkerhaltend für das Großzehengrundgelenk und sollten bis zu drei Monaten nachbehandelt werden. Bei der V-Osteotomie darf der Fuß mit geringen Einschränkungen gleich voll belastet werden. Wird bei Ihnen eine Lapidus-Arthrodese durchgeführt, empfehlen Fußchirurgen, für etwa sechs Wochen Gehstützen zu verwenden. Darüber hinaus sollten Sie für sechs Wochen nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.
Bewegungseinschränkung durch Gelenkverschleiß
Beim Hallux rigidus beziehungsweise dem Hallux limitus, einem Gelenkverschließ des Großzehengrundgelenks zwischen dem ersten Mittelfußknochen und dem Grundglied der Großzehe, kommt es zu einer schmerzhaften Bewegungseinschränkung der Großzehe. Tritt eine solche Arthrose ausgeprägt auf, muss oft das Großzehengrundgelenk eingesteift werden. Nach dem Eingriff können Sie Ihren Fuß sechs Wochen im Verbandschuh voll belasten, auch Sport treiben ist kein Problem. Bis zur vollen Arbeits- und Verkehrstauglichkeit vergehen in der Regel acht bis zwölf Wochen.