Ihr Weg zu einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP)
An Ihrem ersten Therapietag erhalten Sie Ihren Therapieplan für die gesamte Dauer der EAP. Die Dauer einer EAP beträgt für Maßnahmen über die BG oder über gesetzliche Unfallversicherungen für die erste Verordnung 14 Tage. Bei den anderen Kostenträgern entscheidet der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin, wie viele Behandlungstage beantragt werden.
Sie können die EAP über folgende Kostenträger beantragen:
- Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetzliche Unfallversicherungen
- Private Krankenversicherungen
- Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei
In diesem Fall stellen niedergelassenen Ärzt:innen eine Verordnung aus.
Bei Privatverordnungen helfen wir Ihnen, die Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung zu klären. Rufen Sie uns an oder kommen Sie einfach vorbei.
Wird die EAP zu Lasten der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung durchgeführt, muss ein Durchgangs- oder Unfall-Arzt die Verordnung ausstellen.
Verordnungen der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung müssen zunächst vom Kostenträger genehmigt werden. Das erledigen wir für Sie: Lassen Sie uns die Verordnung zukommen und nach erfolgter Kostenübernahme vereinbaren wir den Aufnahmetermin.
Verordnungen der Bundeswehr sind nicht genehmigungspflichtig. Gerne vereinbaren wir einen Aufnahmetermin mit Ihnen, sobald uns die Verordnung vorliegt.
Für Beschäftigte von Polizei und Feuerwehr gelten unterschiedliche Genehmigungsvorschriften.