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Trainingsbereich mit Patientin und Therapeut am Gerät

Ihr Weg zu einer ambulanten Reha

Ob nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei starken orthopädischen Beschwerden - erfahren Sie hier, wann eine ambulante Rehabilitation für Sie infrage kommt und welche Ansprechpartner Sie unterstützen können.

Ambulante Anschlussheilbehandlung

 

Anschlussheilbehandlung der Krankenkassen

Nach einem Krankenhausaufenthalt, ob mit Operation oder ohne, stellen sich häufig viele Fragen: Ab wann darf ich mit meinem neuen Knie wieder joggen? Welche Bewegungen muss ich mit meinem erkrankten Rücken vermeiden? Wann darf ich mit meiner neuen Hüfte wieder Radfahren?

 

Die Anschlussheilbehandlung, die direkt auf den Krankenhausaufenthalt folgt, soll diese und ähnliche Fragen beantworten und Sie schnell wieder fit für Ihren Alltag machen.

 

Ihr Weg zur Anschlussheilbehandlung

Ihr erster Ansprechpartner ist der Sozialdienst des Krankenhauses. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie über die Möglichkeiten einer Reha und nehmen Ihnen alle Formalitäten ab. Spätestens 14 Tage nach Entlassung muss die Anschlussheilbehandlung angetreten werden.

 

Im Falle einer Anschlussheilbehandlung ist der Kostenträger die Krankenkasse. Sie selbst zahlen eine verminderte Zuzahlung von zehn Euro täglich. Sowohl um die Kostenübernahme der Krankenkasse als auch um die Anmeldung im Rehazentrum kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses.

Ambulante Muskuloskelettale Rehabilitation (AMR)

 

AMR der Krankenkassen

Häufig reichen bei schweren orthopädischen Beschwerden und Schädigungen wie beispielsweise chronischen Rückenbeschwerden oder nicht operierten Schultererkrankungen Behandlungen im Rahmen der Heilmittelversorgung nicht aus.

 

Mit einer AMR erfahren Sie eine umfassende und intensive medizinische Betreuung, um die Erwerbsfähigkeit zu verbessern bzw. einer wesentlichen Verschlechterung entgegenzuwirken.

 

Ihr Weg zu einer AMR

  • Der Antrag für eine ambulante medizinische Rehabilitation wird von Ihrem behandelnden Hausarzt oder Orthopäden gestellt und bei der Krankenkasse eingereicht. Die Krankenkasse prüft zunächst ihre Zuständigkeit und die medizinische Notwendigkeit.
  • Im Anschluss erhält Ihr behandelnder Arzt ein weiteres Formular, das ebenfalls ausgefüllt und an die Krankenkasse zugeschickt werden muss. Nach erneuter Prüfung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse die Mitteilung, ob die Reha genehmigt worden ist. Mit uns vereinbaren Sie anschließend Ihren Aufnahmetermin.