WANN IST EIN EINGRIFF MEDIZINISCH NOTWENDIG?
Unsere Experten entscheiden nach einer eingehenden Untersuchung und einem persönlichen Gespräch, ob ein Eingriff medizinisch notwendig ist. Dieses Ergebnis teilen die Mediziner ihrer Krankenkasse in einem Bericht mit einem Antrag zur Kostenübernahme mit. Dies ist sowohl bei gesetzlich als auch bei privat Versicherten der Fall.
WANN WIRD EIN MEDIZINISCHES GUTACHTEN BENÖTIGT?
Einige Krankenkassen fordern ein medizinisches Gutachten an, um festzustellen, ob bereits eine seelisch behandlungspflichtige Erkrankung besteht, die ursächlich zu dem Wunsch nach einer Schönheitsoperation geführt hat.
WANN ÜBERNIMMT DIE KRANKENKASSE DIE KOSTEN?
Entscheidet die Krankenkasse anhand des Arztberichtes, dass es sich um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt, müssen Sie zur letzten Klärung ggf. noch einmal persönlich beim medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorstellen oder ein psychologisches Gutachten vorlegen.
Bei Brustverkleinerungen, die Beschwerden wie Rückenschmerzen oder seelische Beeinträchtigungen verursachen, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit der Kostenübernahme. Manche Kassen entscheiden sich jedoch im ersten Schritt gegen eine Kostenübernahme und raten zu konventionellen Maßnahmen wie Krankengymnastik.
Brustvergrößerungen werden meist nur bei einem Brustwiederaufbau nach einer Krebserkrankung übernommen. In speziellen Fällen angeborener Missbildungen der Brust übernehmen einige Kassen die Kosten.
Bei allen weiteren ästhetischen Eingriffen, ob im Gesicht, an den Ohren oder bei Fettabsaugungen oder Hautstraffungen entscheidet zumeist das psychologische Gutachten, ob einer Kostenübernahme stattgegeben wird. Beim Antrag der Kostenübernahme beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch.