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Diversity Management

   „Ziel des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

 

§1 des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzt)

Csilla Riba-Szabó

Csilla Riba-Szabo, Diversity Managerin im Helios Klinikum Berlin-Buch

Mein persönliches Motto ist: leider kann man oft mit den besten Absichten große Verletzungen erreichen. Lasst uns reden, erklären, aufklären und einander verstehen, um unser wichtigstes Gut zu erhalten: Menschlichkeit.

Wir bei Helios möchten, dass die Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung zu unserem gelebten Alltag gehören und unsere Kolleg: innen sowie Patient:innen, die eine Benachteiligung, oder Diskriminierung jedweder Art erfahren, die beste Unterstützung erhalten. 

Achtung! Die nachfolgenden Sätze dienen einem negativen Beispiel und zur Veranschaulichung von Alltagsrassismus und, oder Diskriminierung.

 

  • „Aber woher kommen Sie denn wirklich..? Sie sehen ja nicht richtig Deutsch aus. (Ihr Name klingt gar nicht Deutsch.)“
  • „Ich will eine andere Krankenschwester/eine*n andere*n Arzt/Ärztin. Ich möchte nicht von Ausländern behandelt werden.“
  • „Du bist zu jung/zu alt, um das zu können.“
  • „Bist du überhaupt eine richtige*r Krankenschwester/richtige*r Arzt/Ärztin? Du hast die Ausbildung ja nicht in Deutschland gemacht.“
  • „Dein Deutsch ist nicht gut. Verstehst du überhaupt, was man dir sagt? Wie kannst du so arbeiten?“ 
  • „Ich kann/will nicht mit nicht-weißen-Menschen zusammenarbeiten.“
  • „Also bist du jetzt ein Mann, oder eine Frau? Oder weißt du es selber nicht?“

Kommen Ihnen solche Sätze, Aussagen bekannt vor?

 

Haben Sie sie selbst erhalten, oder mussten Sie mitanhören, wenn Bekannte oder Arbeitskolleg*innen mit solchen Aussagen konfrontiert wurden? Es ist nicht immer leicht zu beurteilen, ob es sich um eine Diskriminierung, oder um Rassismus handelt und so kann es dazu führen, dass Betroffene ihre Rechte nicht einfordern, oder auf Missstände nicht hinweisen. Die Verunsicherung schränkt Zivilcourage ein, kann sogar einschüchternd wirken.

 

Aus dem Grund etablieren wir in unserem Haus die Stelle der Antidiskriminierungsbeauftragter, bzw. des Diversity Managements. Wir möchten Ihre Rechte schützen und Sie unterstützen, wenn:

 

  • Sie bei konkreten Anlässen verunsichert sind, ob es sich um eine Diskriminierung oder um Rassismus handelt
  • Sie eine Beratung über Handlungsmöglichkeiten möchten
  • einen konkreten Vorfall melden möchten
  • es in Ihrem Team der Bedarf an Sensibilisierungstrainings, oder Schulungen im Thema Diskriminierung besteht