Was können Sie melden?
Jene Tatsachen, Handlungen und Unterlassungen, die innerhalb des Unternehmens geschehen und die potenzielles Fehlverhalten, Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen das Gesetz oder interne Richtlinien darstellen können.
Dazu zählen insbesondere Verstöße und Fehlverhalten von Mitarbeitenden oder der Geschäftsführung im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit innerhalb der Helios Kliniken Gruppe aus den hier aufgeführten Bereichen:
z.B. Weitergabe, Offenlegung oder Speicherung personenbezogener Daten ohne oder gegen das Einverständnis des/der Betroffenen
z.B. unbefugte Nutzung von Einrichtungen, Mitteln oder Ressourcen des Unternehmens, unzulässige Weitergabe vertraulicher Informationen, Cyber-/Datensicherheitsverstöße, Sabotage, Vandalismus, Diebstahl, Interessenkonflikte.
z.B. Fälschung oder Vernichtung von Unterlagen für den Quartals- oder Jahresabschluss, Manipulation der Finanzberichterstattung
z.B. Kinder- und Zwangsarbeit, Missachtung der Religions- und Koalitionsfreiheit, Diskriminierung und Ungleichbehandlung in der Beschäftigung
z.B. sexuelle Belästigung, Gewalt oder Drohungen, Verletzung des Rechts auf persönliche Integrität und Sicherheit, vorsätzlich falsche Meldeabgabe, Verstöße gegen das Mindestlohn- oder Arbeitszeitgesetz.
z.B. ungenügende Sicherheitsstandards, fehlende Schutzmaßnahmen, fehlende Maßnahmen zur Verhinderung übermäßiger Ermüdung, ungenügende Ausbildung und Unterweisung, Umweltverschmutzung, schädliche Boden-, Gewässer- oder Luftverunreinigung, schädliche Lärmemission
z.B. sonstige straf- und bußgeldbewehrte Verstöße durch Mitarbeitende oder die Geschäftsführung, Verstöße gegen Prozess-, Organisations-, Arbeits- oder Standardanweisungen
Wie können Sie eine Meldung abgeben?
Um unsere Unternehmenskultur der Transparenz, Integrität und Verantwortung weiter zu stärken, haben wir das Hinweisgebersystem „Speak Up“ eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine externe, von einem unabhängigen Anbieter betriebene Webseite, über die Sie vertraulich und jederzeit – auch anonym – eine Meldung abgeben können.
Bitte beachten Sie: Meldekanäle sind keine Notfallsysteme!
Zusätzlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Meldungen über unser hierfür eingerichtetes E-Mail-Postfach abzugeben.
Daneben besteht die Möglichkeit, Meldungen per E-Mail oder telefonisch an die Ombudsperson abzugeben. Diese ist unter der E-Mail-Adresse ombudsperson.helios@bakertilly.de oder telefonisch unter
- +49 89 55 066 234
Wie können Sie eine Meldung abgeben?
Helios Meldekanäle
Um unsere Unternehmenskultur der Transparenz, Integrität und Verantwortung weiter zu stärken, stehen innerhalb der Helios Kliniken Gruppe mehrere Meldekanäle zur Verfügung, über die Mitarbeitende sowie Externe Hinweise auf potenzielle oder tatsächliche Compliance-Verstöße abgeben können.
Bei dem elektronischen Hinweisgebersystem „Speak Up“ handelt es sich um eine externe, von einem unabhängigen Anbieter betriebene Webseite, über die Sie vertraulich und jederzeit – auch anonym – eine Meldung abgeben können.
Zusätzlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Meldungen über unser hierfür eingerichtetes E-Mail-Postfach abzugeben.
Daneben besteht die Möglichkeit, Meldungen per E-Mail oder telefonisch an die Ombudsperson abzugeben.
- ombudsperson.helios@bakertilly.de
- +49 89 55 066 234
Externe Meldekanäle
Sie können auch Helios-externe Stellen nutzen, um Compliance-Verstöße zu melden:
Hier finden Sie Informationen zu den Zuständigkeiten weiterer externer Meldestellen des Bundes: BfJ - Zuständigkeit der Meldestellen
Diese sind unter anderem eingerichtet bei der EU-Kommission und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF).