Helios hat mit der Ärzte-Gewerkschaft Marburger Bund gestern eine Einigung bei den seit Februar laufenden Tarifverhandlungen erzielen können. Verhandelt wurde sowohl der „TV Ärzte Helios“ für 5.400 Ärztinnen und Ärzten an 33 Helios Kliniken als auch der „TV Ärzte Helios/Rhön“ für rund 2.900 Ärztinnen und Ärzten an weiteren 26 Helios Kliniken.
Beide Abschlüsse mit einer Laufzeit bis 30. September 2024 sehen im Einzelnen Folgendes vor:
TV Ärzte Helios
- Lineare Entgelt-Steigerung rückwirkend zum April 2023 um 4,8 Prozent und im Februar 2024 um 4 Prozent
- Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in zwei Schritten (jeweils 1.500 Euro im November 2023 und Januar 2024)
- Ab Oktober 2023 Erhöhung der zusätzlichen Zahlung bei kurzfristiger Übernahme von Diensten von derzeit 10 Prozent auf 17,5 Prozent
- Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Ab Januar 2024 muss die Dienstplanung 4 Wochen vor Beginn des Planungszeitraums vorliegen – im Falle eines Verstoßes erhöhen sich die jeweiligen Entgelte um 20 Prozent
- 5 Fortbildungstage für Ärzte rückwirkend ab Januar 2023
TV Ärzte Rhön
- Lineare Entgelt-Steigerung rückwirkend zum April 2023 um 4,8 Prozent und im Februar 2024 um 4,4 Prozent
- Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in zwei Schritten (1.500 Euro im November 2023 und 750 Euro Januar 2024)
- Ab Oktober 2023 Erhöhung der zusätzlichen Zahlung bei kurzfristiger Übernahme von Diensten von derzeit 10 Prozent auf 17,5 Prozent
- Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Ab Januar 2024 muss die Dienstplanung 4 Wochen vor Beginn des Planungszeitraums vorliegen – im Falle eines Verstoßes erhöhen sich die jeweiligen Entgelte um 20 Prozent
- Ab Januar 2024: Dienstfreie Wochenenden analog TV Helios; Schicht- und Wechselschichtzulage analog TV Helios; Höhere Bewertung von Bereitschaftsdiensten ab dem 22. und dem 27. Dienst sowie der Rufbereitschaft bei mehr als 12 Diensten analog TV Helios
- Ab Februar 2024 Umwandlung von 50 Euro der Strukturausgleichzulage in Tabellenentgelt
Der Abschluss steht noch unter Gremienvorbehalt.