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Notfallversorgung in der Helios Klinik Wittingen weiterhin gewährleistet

Die Helios Klinik Wittingen folgt der Verordnung des niedersächsischen Gesundheitsministeriums vom 19. März 2020, wonach noch nicht begonnene medizinische Eingriffe und Behandlungen, die nicht dringend medizinisch notwendig sind, abgesagt werden müssen. Die Verordnung gilt bis zum 18. April 2020. „Akute Notfälle sind von dieser Regelung selbstverständlich ausgenommen. Wir gewährleisten in unserer Klinik auch weiterhin die Notfall- und Akutversorgung der Bevölkerung rund um die Uhr“, stellt Klinikgeschäftsführer Dr. Osman Mersinli klar.
03. April 2020
Alle Eingriffe und Behandlungen, die aus medizinischer Sicht erforderlich sind, finden im Rahmen des Krankenhausregelbetriebes statt. Ob ein Eingriff oder eine Behandlung medizinisch erforderlich ist, entscheiden die Ärzte der Helios Klinik Wittingen für jede Patientin/jeden Patienten im Einzelfall. Patienten mit Verdacht auf COVID-19 sowie Patienten, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, können in der Helios Klinik Wittingen nicht aufgenommen und versorgt werden. „Wir haben in unserem Haus keine intensivmedizinischen Behandlungs- und Beatmungskapazitäten und keine Möglichkeit, COVID-19-Patienten gemäß RKI-Schema zu kohortieren“, sagt Dr. Osman Mersinli. Patienten, die als COVID-19-Verdachtsfall eingestuft werden, und Patienten, bei denen eine COVID-19-Infektion nachgewiesen wurde, werden zum Beispiel in die Helios Kliniken nach Gifhorn oder Uelzen weiterverlegt.

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Sonja Mengering
Referentin Unternehmenskommunikation
Telefon: (0581) 83-1006
E-Mail: sonja.mengering@helios-gesundheit.de
Notfallversorgung in der Helios Klinik Wittingen weiterhin gewährleistet