Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient:in?
Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kolleg:innen in der Patientenaufnahme Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst/Patientenservicecenter Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.
Als Hausärztin/Hausarzt, Rehaklinik, Pflegedienst oder Apotheke behandeln Sie eine unserer Patientin/Patient nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt der Patientin/Patient in unserer Klinik erreichen Sie die gewünschten Ansprechpartnerinnen über unseren Sozialdienst.
Für alle Rückfragen erreichen Sie auch Rund-um-die-Uhr eine Ansprechperson auf der jeweiligen Entlassstation. Die Durchwahl Ihrer Entlassstation erhalten Sie von unserer Rezeption, die für Sie jederzeit erreichbar ist.
Ihre Ansprechpartner:innen
Für unsere Patienten zum Download
Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!