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Tag der Organspende 2021

Das Thema beschäftigt Viele: Organspende ja oder nein. „Egal wofür man sich am Ende entscheidet, wichtig ist es, den eigenen Willen zu bekunden – zum Beispiel mit einem Organspendeausweis“, erklärt Dr. med. Andrea Teichert, Transplantationsbeauftragte Ärztin des Helios Klinikums Meiningen. Zum Tag der Organspende, der bundesweit am ersten Samstag im Juni (also am 5. Juni 2021) stattfindet, macht sie daher auf das wichtige Thema Organspende aufmerksam.
05. Juni 2021

Rund 9.400 schwer erkrankte Menschen warten in Deutschland auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Doch nur den wenigsten von ihnen kann durch eine Lebendspende geholfen werden. Die meisten Organspenden erfolgen postmortal – also nach der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls des Spenders und somit der Todesfeststellung.

Chance auf ein neues Leben

„Eine Organspende ist ein großartiges Geschenk – eine Chance auf ein neues Leben. Organempfänger und Familienangehörige wissen diesen Akt der Nächstenliebe zu schätzen“, weiß Dr. Teichert. Meist verspüren die Betroffenen ewige Dankbarkeit gegenüber den Menschen, die mit einer Organspende geholfen haben. Den Menschen, die sich zu Lebzeiten für eine Organspende entschieden haben. Und allen Menschen, die sich Gedanken machen über das Thema Organspende. Auch wenn die Spende anonym bleibt.

Die postmortale Organspende, also die Organspende nach eingetretenem Tod, ist in Deutschland unter anderem im Transplantationsgesetz geregelt, es gelten die Richtlinie der Bundesärztekammer bezüglich der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls. Das bedeutet ein strenges Protokoll unter der Mitwirkung zweier Fachärzte mit langjähriger Erfahrung in der Intensivmedizin. Im Helios Klinikum Meiningen sind neben Frau Dr. Teichert noch ein weiterer Facharzt der Intensivstation und eine Pflegekraft speziell für alle Fragen zur Organspende ausgebildet.

Menschen, die ein Spenderorgan benötigen, erhalten die Chance auf ein passendes Spenderorgan oft erst, wenn ein anderes Leben erlischt. Dann, wenn der irreversible Hirnfunktionsausfall eines Menschen eintritt, ist alles erloschen, was diesen Menschen ausgemacht hat. Sämtliche lebenserhaltende Funktionen, die Atmung, das Bewusstsein und Sinneswahrnehmungen finden nicht mehr statt. „Nur durch die künstliche Beatmung und die Behandlung auf einer Intensivstation ist es möglich, dass bestimmte Körper- und Organfunktionen für eine Zeit nach dem Eintritt des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erhalten bleiben“, erklärt Dr. Teichert.

Rechtliche Voraussetzungen für eine postmortale Organspende sind die Feststellung des Todes durch Nachweis des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (Hirntod) und die Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten. Dies kann mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Die Entscheidung des Verstorbenen ist grundsätzlich bindend. Wenn sich nach einer schweren Gehirnverletzung jeder Art abzeichnet, dass der irreversible Hirnfunktionsausfall (Hirntod) zu erwarten ist oder eintritt, werden die Ärzte der Intensivstation das Gespräch mit den Angehörigen suchen. Sie sind nach dem Gesetz verpflichtet, den Patientenwillen zur Organspende festzustellen.

Den Willen zu Lebzeiten festhalten

Wenn keine schriftliche Verfügung des Verstorbenen vorliegt, wie etwa mittels Organspendeausweis oder Patientenverfügung, werden die nächsten Angehörigen oder eine vom Verstorbenen benannte dritte Person nach dem bekannten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt. Deshalb sei es sinnvoll, sich zu Lebzeiten mit diesem Thema auseinanderzusetzten und die eigene Entscheidung schriftlich oder zumindest mündlich mitzuteilen, um den ohnehin schon durch den Todesfall schwer belasteten Angehörigen die Entscheidung zu erleichtern, erklärt Dr. Andrea Teichert. Und die Fachärztin für Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin führt fort: „Hat der Verstorbene nicht bereits zu Lebzeiten ausdrücklich erklärt, was er möchte, müssen wir uns an die Angehörigen wenden. Das ist für alle Beteiligten ein schweres Los, kostet es die Angehörigen doch extrem Kraft, in einer Situation der Trauer eine Entscheidung über den Umgang mit den Organen des Verstorbenen treffen zu müssen.“

Deshalb diene ein Gespräch mit den Angehörigen einerseits der Information über die Möglichkeit einer Organspende und andererseits der emotionalen Begleitung in dieser schweren Phase. „Wir möchten damit erreichen, dass die Familie des Patienten eine stabile Entscheidung im Sinne des Verstorbenen trifft“, führt Dr. Teichert fort. Wer also bereits zu Lebzeiten die eigene Entscheidung zum Thema Organspende schriftlich oder zumindest mündlich mitteilt, kann seinen Angehörigen die Last erleichtern. Dabei gibt der Organspendeausweis die Möglichkeit, sowohl die Zustimmung als auch die Ablehnung zur Organ-Gewebespende zu bekunden und zeitgleich auch einzelne Organe oder Gewebe für eine Spende ausschließen.

Organspendeausweis_Tag der Organspende