Gesetzlich versicherte Patienten
Sind Sie gesetzlich versichert, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Geben Sie uns hierfür bei der Aufnahme Ihren Einweisungsschein – wir kümmern uns um alles Weitere.
Die aktuelle Gesetzeslage (§39 Abs. 4, SGB V) sieht bei einem Krankenhausaufenthalt eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag vor – beginnend vom Aufnahmetag bis zur Entlassung.
Diese Zuzahlung wird für maximal 28 Kalendertage im Jahr erhoben. Haben Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten geleistet, werden diese verrechnet.
So entrichten Sie Ihre Zuzahlungen
Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten am Entlassungstag in unserer Aufnahme im Foyer – in bar oder per EC-Karte. Gerne können Sie die Zuzahlung auch bequem von zu Hause überweisen.
Bitte geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck Ihre Aufnahmenummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Aufnahmenummer finden Sie in Ihren Behandlungsunterlagen.
Befreiung von der Zuzahlungspflicht
Sie brauchen keine Zuzahlung zu leisten, wenn Sie:
- Jünger als 18 Jahre sind.
- Ihre Krankenkasse Sie von der Zuzahlung befreit hat.
- Sie die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits erreicht haben.
Privatversicherte Patienten und Empfänger von Wahlleistung
Bei privat versicherten Personen werden die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihnen abgerechnet. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach die Bestätigung der privaten Krankenversicherung vor, die Kosten zu übernehmen. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie die Zuzahlungen.
Wahlleistungen werden ebenfalls direkt mit Ihnen abgerechnet.