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Weitere Lockerung des Besuchsverbots

Aufgrund der kontinuierlich sinkenden Infektionszahlen ist es uns möglich, das grundsätzlich bestehende Besuchsverbot weiter zu lockern.
21. Juni 2021

Voraussetzungen für täglichen Besuch

  • Der Besucher ist vollständig und mit adäquatem Abstand zur letzten Impfung gegen SARS-CoV-2 geimpft und weist dies mittels Impfpass, Impfbescheinigung mit Personalausweis oder digitaler Impfbescheinigung nach
  • Der Besucher legt einen Genesenennachweis vor

Ohne diese Voraussetzungen dürfen lt. Landesverordnung während der ersten 6 stationären Tage insgesamt 2 Besuche von jeweils max. 2 Personen/Tag , ab dem 7. Tag täglich von max. 2 Personen/Tag erfolgen. Dazu erforderlich:

  • aktueller PCR oder AG-Schnelltest  (nicht älter als 24 Std. aus anerkanntem Testzentrum). In absoluten Ausnahmefällen / dringenden Fällen kann ein AG-Schnelltest hier gemacht werden.
  • Ausnahmen sind nach Rücksprache für Seelsorger, Eltern minderjähriger Kinder oder bei besonderen/dringenden Anlässen jederzeit mit o.g. Testnachweisen möglich.

Die Besuchsregelung gilt für den grünen und gelben Bereich / Patienten im roten Bereich sind in Quarantäne und empfangen keinen Besuch

Besuchszeiten:

10:30 Uhr - 12 Uhr

13:00 Uhr - 18:00 Uhr

(letzter Einlass 17 Uhr)

Anmelden an Pforte mit Nachweis der notwendigen Bescheinigungen

  • Besucher müssen völlig frei von Covid-assoziierten Symptomen sein
  • Der Zutritt zur Klinik ist nur mit FFP2-Maske erlaubt
  • In Ausnahmefällen dürfen Kinder mitkommen. Sie benötigen ebenfalls den Nachweis eines negativen Testergebnisses und müssen ab sechs Jahren einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, ab 15 Jahren eine FFP2-Maske tragen.

Besuchererfassung:

  • Eintrag in Besuchsliste durch Empfangsmitarbeiterin(Name, Adresse, geimpft/gesundet/Testergebnis; Tel. Nummer; Pat. Name, Datum, Uhrzeit)
  • Besucher füllt Symptomfragebogen aus und erhält Hygieneregeln abgestempelt als „Zugangsberechtigung“
Weitere Lockerung des Besuchsverbots