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Helios Kliniken in Wiesbaden und Idstein erweitern ihr Sicherheitskonzept

Um das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 im Krankenhaus für Patienten und Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten, erweitert Helios sein Sicherheits- und Hygienekonzept. Ab sofort bieten wir allen stationären Patienten in allen Helios Kliniken Tests auf SARS-CoV-2 an. Zuvor wurden nur Patienten getestet, die der roten und gelben Kategorie zugeordnet wurden, nun werden die Tests auch allen „grünen“ Patienten angeboten. Mit diesem Triage-System werden Patienten mit einem hohen Ansteckungsrisiko (rot und gelb) von jenen mit einem niedrigen Risiko (grün) konsequent getrennt.
13. Juli 2020

Seit Mitte Mai kehren die Helios Kliniken schrittweise zu einer neuen Normalität zurück. Dabei schützen die Helios Kliniken Patienten und Mitarbeiter durch ein umfangreiches Sicherheitskonzept. Die Kliniken begegnen damit auch der Angst einiger Patienten vor Ansteckungen im Krankenhaus. 

FORSA-Umfrage

Laut einer von Helios beauftragten und vom Marktforschungsinstitut Forsa durchgeführten Umfrage in Deutschland würde jeder fünfte Patient (19 %) aktuell entweder überhaupt nicht oder lediglich bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung eine Notaufnahme aufsuchen, bei Frauen ist es sogar jede vierte. Aber nicht nur der Besuch einer Notaufnahme, auch ein möglicher Krankenhausaufenthalt ist bei potenziellen Patienten mit Vorbehalten und Sorgen behaftet: Fast ein Drittel der Befragten (30 %) macht sich heute mehr Sorgen als früher. Um dem hohen Sicherheitsbedürfnis der Patienten gerecht zu werden, führt Helios nun die SARS-CoV-2-Testung bei allen stationären Patienten ein.

Sicherheit steht an erster Stelle

Helios kommt den Sorgen der Patienten mit einem umfassenden Sicherheitskonzept "Sicherheit mit System – 10 Punkte für Ihre Gesundheit" entgegen.

Ein wesentlicher Punkt ist die Einführung von PCR-Tests auf SARS-CoV-2 für alle Patientinnen und Patienten, die stationär aufgenommen werden. Bisher wurden nur Notfallpatienten und Patienten mit erhöhtem Risikoprofil in der COVID-19 spezifischen Anamnese getestet.  Die Testung schließt jetzt auch Patienten ohne COVID-19-typische Symptome und ohne verdächtige Kontakt- bzw. Reiseanamnese ein.

Die Anamnese und das Ausfüllen des Fragebogens bleiben wie bisher bestehen. Für die elektiven Eingriffe erfolgt der Test im Kontext der prästationären Behandlung, also möglichst im Vorfeld der stationären Aufnahme.

Patienten ohne COVID-19-typische Symptome und ohne verdächtige Kontakt- bzw. Reiseanamnese werden nach dem Abstrich nicht isoliert und können noch vor Eingang des Ergebnisses z.B. operiert werden. Der Screening-Bogen bleibt somit weiterhin neben dem klinischen Bild das wichtigste Kriterium bei der Einschätzung zur Isolationspflicht.­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­

Neue Besuchsregelung ab dem 15. Juli

Ab dem 15. Juli setzen die Helios Kliniken Wiesbaden und die Helios Klinik Idstein die neue Besuchsregelung entsprechend des Erlasses der Hessischen Landesregierung um. Diese sieht vor, dass jeder Patient in den ersten sechs Tagen seines Krankenhausaufenthalts insgesamt zwei Besuche mit jeweils höchstens zwei Personen empfangen darf. Vom siebten Tag an darf jeder Patient täglich Besuch von maximal zwei Personen erhalten.

Die Besuchszeit in den Helios Kliniken ist täglich auf die Zeit zwischen 15:00 und 18:00 Uhr festgelegt, wobei 18 Uhr letzter Zutritt ist. Ein Besuch sollte nicht länger als eine Stunde dauern. Besucht werden können Patienten in den grünen Bereichen. Die gelben und roten Bereiche sind aufgrund erhöhter Infektionsgefahr weiterhin von Besuchsregelungen ausgeschlossen. 

Weiterhin gelten die bekannten Ausnahmeregelungen für Begleitpersonen von Minderjährigen, Vertrauenspersonen bei Geburten, Personen zur Unterstützung bei der Pflege, der Verständigung und Übersetzung, Personen, deren Aufenthalt aus medizinischer Sicht sinnvoll und erforderlich ist (z.B. Sterbebegleitung) und für Betreuer, Seelsorger, Standesbeamte, Rechtsanwälte, Notare und Bestatter. Ausnahmeregelungen werden in Absprache mit dem behandelnden Arzt getroffen.

Neben diesen neuen Regelungen gelten weiterhin in allen Krankenhäusern die allgemein gültigen Hygienerichtlinien. Besucher und Patienten müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.

Weitere Informationen zum erweiterten Sicherheitskonzept und den neuen Besuchsregelungen: