Die Dokumentation der Krankenhausbehandlung ist für die ordnungsgemäße Versorgung unserer Patienten unverzichtbar.
Die Patientenakte ist ein Beleg für die komplette Behandlung des Patienten. Mit einer ausführlichen Dokumentation ist es jederzeit möglich, jeden einzelnen Schritt der Behandlung und Pflege des Patienten auch Jahre später noch nachzuvollziehen.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Akten stationär aufgenommener Patienten beträgt 30 Jahre nach Abschluss der Behandlung. Jeder Patient hat das Recht, seine persönliche Akte kostenfrei einzusehen – sofern dies vorher mit dem entsprechenden Arzt des Fachbereiches abgeklärt wurde. Kopien von Behandlungsunterlagen sind kostenpflichtig.