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Symbolbild Betriebssanitäter

Betriebssanitäter:in – Ausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst

Professionelle Hilfe, wenn Erste Hilfe allein nicht ausreicht: Betriebssanitäter:innen übernehmen im Unternehmen die erweiterte Erste Hilfe und stellen bei Unfällen und akuten Erkrankungen eine qualifizierte Versorgung sicher, bis der öffentliche Rettungsdienst eintrifft.

Die SiNA Krefeld ist eine geeignete Stelle für die Aus- und Fortbildung von Betriebssanitäter:innen gemäß DGUV Grundsatz 304-002. Die Ausbildung verbindet fundiertes medizinisches Wissen mit einem hohen praktischen Anteil und bereitet gezielt auf die besonderen Anforderungen des betrieblichen Sanitätsdienstes vor. 

 

Mehr als Erste Hilfe

Betriebssanitäter:innen verfügen über deutlich umfangreichere Kenntnisse und Fähigkeiten als betriebliche Ersthelfer:innen. Neben den grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe beherrschen sie erweiterte Maßnahmen und den Einsatz zusätzlicher medizinischer Geräte. Sie übernehmen damit eine wichtige Funktion in der betrieblichen Notfallorganisation und bilden die Schnittstelle zwischen Ersthelfenden, Unternehmen und professionellem Rettungsdienst. 

Bei der SiNA steht dabei die praktische Handlungskompetenz im Mittelpunkt. Medizinische Maßnahmen werden nicht nur theoretisch vermittelt, sondern in Übungen und realitätsnahen Fallsituationen trainiert.

 

Die Ausbildung erfolgt in zwei Stufen

Die vollständige Qualifikation zum Betriebssanitäter bzw. zur Betriebssanitäterin besteht aus Grundausbildung und Aufbaulehrgang. Beide Ausbildungsabschnitte müssen erfolgreich absolviert werden, bevor eine Person als Betriebssanitäter:in eingesetzt werden kann. 

 

Grundausbildung – 63 Unterrichtseinheiten

Die Grundausbildung vermittelt die medizinischen und sanitätsdienstlichen Grundlagen für die Versorgung von Verletzten und Erkrankten im Betrieb. Sie umfasst mindestens 63 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zuzüglich Prüfungszeit. 

Im Mittelpunkt stehen unter anderem die strukturierte Versorgung von Notfallpatient:innen, Bewusstseins-, Atem- und Herz-Kreislauf-Störungen, Wiederbelebung, Schock und Stoffwechselentgleisungen, Verletzungen des Bewegungsapparates, Blutstillung und Wundversorgung, thermische Schäden und Stromunfälle, Vergiftungen und Verätzungen, Hygiene sowie Rettungs- und Transportmaßnahmen. Ein wesentlicher Bestandteil sind praktische Übungen und Fallbeispiele.

 

Aufbaulehrgang – 32 Unterrichtseinheiten

Im anschließenden Aufbaulehrgang werden die Kenntnisse gezielt auf die Anforderungen im Betrieb übertragen. Der Lehrgang umfasst mindestens 32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zuzüglich Prüfungszeit. 

Schwerpunkte sind insbesondere die Organisation des betrieblichen Sanitätsdienstes, gesetzliche und unfallversicherungsrechtliche Grundlagen, Schutzmaßnahmen bei betrieblichen Gefährdungen, Hilfe bei Gefahrstoffunfällen, betriebliche Hygiene, der sichere Umgang mit sanitätsdienstlichen Geräten und Materialien sowie umfangreiche praktische Trainings und Fallsimulationen. 

 

Voraussetzungen

Für die Teilnahme an der Grundausbildung muss innerhalb der vergangenen zwei Jahre eine Ausbildung zum Ersthelfenden oder eine Erste-Hilfe-Fortbildung absolviert worden sein.

Bestimmte medizinische Qualifikationen können die Grundausbildung ersetzen. Dazu gehören beispielsweise Ärzt:innen, examinierte Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung, Notfallsanitäter:innen, Rettungsassistent:innen, Rettungssanitäter:innen sowie entsprechend qualifiziertes Sanitätspersonal der Bundeswehr. Auch diese Personen benötigen jedoch den Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst. Für den Einstieg in den Aufbaulehrgang darf die Grundausbildung grundsätzlich nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. 

 

Prüfung und Abschluss

Sowohl Grundausbildung als auch Aufbaulehrgang schließen mit theoretischen und praktischen Erfolgskontrollen ab. Vorgesehen sind eine schriftliche sowie eine mündliche und eine praktische Prüfung. 

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine entsprechende Bescheinigung für die Grundausbildung bzw. den Aufbaulehrgang für Betriebssanitäter:innen gemäß § 27 DGUV Vorschrift 1. Die Bescheinigung wird durch die SiNA als von den Unfallversicherungsträgern als geeignet beurteilte Ausbildungsstelle ausgestellt. Erst nach erfolgreichem Abschluss beider Ausbildungsstufen ist die vollständige Qualifikation zum Betriebssanitäter bzw. zur Betriebssanitäterin erreicht. 

 

Fortbildung für Betriebssanitäter:innen

Die Qualifikation muss regelmäßig aktualisiert werden. Betriebssanitäter:innen müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung bei einer geeigneten Stelle absolvieren. Die Inhalte dienen der Auffrischung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und können an betriebliche Anforderungen angepasst werden.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

Mitarbeitende, die Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst übernehmen sollen. 

Grundausbildung: 63 UE à 45 Minuten zzgl. Prüfungszeit

Aufbaulehrgang: 32 UE à 45 Minuten zzgl. Prüfungszeit

Präsenzunterricht mit umfangreichen praktischen Übungen und Fallbeispielen

 

Erste-Hilfe-Ausbildung oder -Fortbildung innerhalb der letzten zwei Jahre

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß DGUV Vorschrift 1 / DGUV Grundsatz 304-002. Die Bescheinigung wird durch die SiNA als ermächtigte Stelle ausgestellt.

mindestens 16 UE innerhalb von drei Jahren

SiNA Krefeld – geeignete Stelle für die Aus- und Fortbildung im betrieblichen Sanitätsdienst gemäß DGUV Grundsatz 304-002

Wann werden Betriebssanitäter:innen benötigt?

Nach § 27 DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmen abhängig von der Zahl der anwesenden Beschäftigten und dem betrieblichen Unfallgeschehen Betriebssanitäter:innen vorhalten.

 

Mindestens ein Betriebssanitäter bzw. eine Betriebssanitäterin ist grundsätzlich erforderlich:

 

  • in Betriebsstätten mit mehr als 1.500 anwesenden Versicherten,
  • in Betriebsstätten mit mehr als 250 bis 1.500 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern,
  • auf Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Versicherten.

 

In bestimmten Fällen kann der zuständige Unfallversicherungsträger Ausnahmen zulassen.

In Kürze finden Sie hier die Termine und eine Möglichkeit zur Anmeldung